Unfairer Wettbewerb: Google muss Idealo 465 Millionen zahlen

Google muss dem deutschen Preisvergleichsportal Idealo wegen Kartellverstößen rund 465 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Die mehrheitlich zum Medienkonzern Axel Springer gehörende Preisvergleichsmaschine hatte Google vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine über Jahre hinweg missbraucht zu haben. Dabei habe der US-Konzern eigene Angebote gegenüber Idealo bevorzugt (Aktenzeichen 16 O 195/19 Kart (2)).
Die Richter der 16. Zivilkammer folgten in ihrem Urteil im Kern den Argumenten von Idealo, wichen aber bei der Schadenshöhenberechnung deutlich ab. In der Klage hatte die Vergleichs-Suchmaschine ursprünglich mindestens 3,3 Milliarden Euro von Google verlangt, als Schadenersatz inklusive Zinsen. Die Klage von Idealo bezog sich auf den Zeitraum von 2008 bis Ende 2023. Für die Jahre 2024 und 2025 könnte Idealo weiteren Schadenersatz verlangen.
107 Millionen Euro Schadenersatz für anderen Konkurrenten
In einem ähnlich gelagerten Fall wurde der Producto GmbH (Testberichte.de) ebenfalls ein Schadenersatz in Millionenhöhe zugesprochen (Aktenzeichen 16 O 275/24). Hier beläuft sich die Summe auf gut 107 Millionen Euro. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es ist jeweils die Berufung zum Kammergericht Berlin möglich. Idealo kündigte bereits an, Rechtsmittel einzulegen. Google wird ebenfalls in Berufung gehen.
In dem Verfahren vor dem Landgericht geht es darum, dass Google seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen bevorzugt und gleichzeitig konkurrierende Angebote benachteiligt hat. Die Klagen stützten sich dabei unter anderem auf die bereits von der EU-Kommission 2017 verhängte hohe Kartellstrafe gegen Google in diesem Bereich. Diese Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro wurde 2023 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt.
Idealo verlangt weiter höheren Schadenersatz
Idealo sieht sich jetzt durch das Urteil des Landgerichtes in seiner Auffassung bestätigt, dass Google seine Marktmacht weit über den Zeitpunkt der Kommissionsentscheidung hinaus missbraucht habe, um den eigenen Preisvergleichsdienst zu bevorzugen. "Erstmals haftet ein Big-Tech-Unternehmen vor einem deutschen Zivilbericht für die Folgen seines Wettbewerbsverstoßes in dieser Größenordnung", erklärte Idealo.
Dennoch will das Berliner Unternehmen den Rechtsweg weiter beschreiten, da der zugesprochene Betrag nur einen Teil des tatsächlichen Schadens widerspiegele. Idealo-Mitbegründer Albrecht von Sonntag sagte: "Wir begrüßen, dass das Gericht Google zur Verantwortung zieht. Aber die Folgen der Selbstbevorzugung gehen weit über den zugesprochenen Betrag hinaus. Wir werden weiterkämpfen - denn Marktmissbrauch muss Konsequenzen haben und darf nicht zu einem lukrativen Geschäftsmodell werden, das sich trotz Bußgeldern und Schadensersatzzahlungen lohnt."
Google: Überzogene Forderungen wurden abgewiesen
Ein Google-Sprecher sagte: "Wir freuen uns, dass das Gericht die Mehrheit dieser überzogenen Forderungen abgewiesen und die Kläger verpflichtet hat, den Großteil der Kosten zu tragen." Dennoch weise Google die beiden Urteile entschieden zurück und werde Rechtsmittel einlegen. "Die Änderungen, die wir 2017 vorgenommen haben, haben sich bewährt, ohne dass die Europäische Kommission eingegriffen hat."