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Internetbasierte Fahrzeugabmeldung

Seit dem 01.01.2015 können Halter ihr Fahrzeug über das Portal des Kraftfahrtbundesamtes online abmelden. Wie das funktioniert und welche wissenswerten Hintergründe es zum Thema iKfz gibt, erfahren Sie hier.
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Seit dem 01.01.2015 haben Fahrzeughalter die Möglichkeit, über das Online-Portal des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) ihre ab diesem Zeitpunkt angemeldeten Fahrzeuge online abzumelden. Durchschnittlich werden jährlich rund 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Eine sinnvolle Initiative also, denn die Online-Abmeldung spart Zeit und Geld. Wie der Prozess funktioniert und welche wissenswerten Hintergründe es zum Thema iKfz gibt, erfahren Sie hier.

Im Rahmen der umfangreichen E-Government-Initiative für mehr Bürgernähe und direkte Demokratie in Zeiten des Web 2.0 zählt diese Option als erster offizieller Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden modernen Online-Fahrzeugzulassung. Das persönliche Erscheinen beim zuständigen Bürgeramt oder der Zulassungsstelle ist daher für die Abmeldung nicht mehr zwingend erforderlich.

 

Können Sie Ihr Fahrzeug schon online abmelden?

 

Die Online-Abmeldung Ihres Fahrzeugs ist nur möglich, wenn es ab dem 01.01.2015 neu- oder wiederangemeldet wurde. Ansonsten können Sie auch weiterhin den traditionellen Weg der Abmeldung über das Bürgeramt oder die Zulassungsstelle wählen. Wurde Ihr Auto in diesem Jahr angemeldet? Dann haben Sie eine neue Stempelplakette auf dem Kennzeichen (E-Kennzeichen) und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erhalten. Diese sind mit speziellen Codes versehen, die Sie für die Online-Abmeldung benötigen.

Online geht vieles schneller - auch Kfz abmelden Foto:www.ichwillmeinautoloswerden.de

 

Weiterhin müssen Sie in Besitz des neuen Personalausweises sein und die so genannte Online-Ausweisfunktion freigeschaltet haben (eID-Funktion), mit der Sie Zugang zum Abmeldevorgang auf dem Portal des KBA bekommen. Dort können Sie die Außerbetriebsetzung mithilfe einer Identifikation über Ihren Personalausweis beantragen. Dazu benötigen Sie ein Ausweislesegerät und die AusweisApp 2.0! Die internetbasierte Abmeldefunktion über das iKfz-Portal des KBA kann nicht für Fahrzeuge mit einem Verwertungsverweis (verschrottet oder Verschrottung anstehend) sowie Krafträder oder Anhänger genutzt werden.

In der Regel durchlaufen Sie auf der Webseite des KBA folgende Schritte:

1. Sie ziehen die Stempelplakette auf beiden Kennzeichenschildern und die Folie auf Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ab, wodurch Sie die darunterliegenden Sicherheitscodes freilegen.
2. Geben Sie die Sicherheitscodes an der entsprechenden Stelle ein.
3. Schreiben Sie den Sicherheitscode ab oder scannen Sie ihn als Data-Matrix-Code ein (Code indem Informationen sehr kompakt in einer quadratischen oder rechteckigen Fläche als Muster von Punkten kodiert ist).
4. Identität mittels neuem Personalausweis (nPA) vornehmen.
5. Die Codes werden zunächst überprüft. Werden Sie für gültig befunden, wird Ihnen eine obligatorische Gebühr von 6,10 ? als Abmeldegebühr berechnet. Die Bezahlung erfolgt über ein integriertes ePayment-System (Giropay/Kreditkarte).
6. Bevor Ihr Fahrzeug dann tatsächlich außer Betrieb gesetzt wird, prüft ein Sachbearbeiter der zuständigen Zulassungsstelle Ihren Antrag manuell und gibt Ihre Daten weiter. Ihre Versicherung und die KFZ-Steuerverwaltung werden zeitgleich informiert.
7. Der Bescheid wird Ihnen auf dem Postweg oder per DE-Mail zugesandt.

 

Bequeme Bürokratie von zu Hause aus erledigen

 

Im Zeitalter des Web 2.0 machen sich auch Regierungen und Behörden das Internet zu Nutze. Das E-Government Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung soll die Voraussetzungen für Zeit und ortsunabhängige Verwaltungsdienste schaffen. Mit dem iKfz-Portal des KBA hat man hier einen deutlichen Schritt in Richtung der papierlosen Bürokratie geschaffen. Dadurch werden sich die Mühlen der Bürokratie in Zukunft schneller drehen und die aktive Nutzung bürokratischer Informationsdienste und Funktionen erleichtern.

Auch in punkto Sicherheit bei der Übermittlung personenbezogener Daten hat sich viel getan: die elektronische Signatur, DE-Mail, der neue Personalausweis (eID-Funktion) und passende Lesegeräte. Nun kann also auch das Fahrzeug Online abgemeldet werden, sofern es nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde. Wir verfolgen den elektronischen Prozess der Fahrzeugzulassung weiter und halten Sie auf dem Laufenden.

Ihre Redaktion von www.ichwillmeinautoloswerden.de

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