Handy am Steuer: Motor an Ampel aus, dann erlaubt

Dieses Urteil wird viele Autofahrer freuen: Wer einen Wagen mit einer Start-Stopp-Automatik fährt, darf bei abgeschaltetem Motor auch an einer roten Ampel mit dem Handy am Ohr telefonieren.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Urteil: Das Handy am Ohr ist bei abgeschaltetem Motor an der Ampel zulässig.
dpa Urteil: Das Handy am Ohr ist bei abgeschaltetem Motor an der Ampel zulässig.

Dieses Urteil rund um das Telefonierverbot im Auto wird viele Fahrer freuen: Wer einen Wagen mit einer Start-Stopp-Automatik fährt, darf bei abgeschaltetem Motor auch an einer roten Ampel mit dem Handy am Ohr telefonieren.

Hamm - Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Das Handy-Verbot am Lenkrad gelte nicht, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei, teilte das Gericht am Dienstag mit. Dabei komme es nicht darauf an, ob zum erneuten Start des Wagens die Zündvorrichtung oder das Gaspedal betätigt werden müsse.

Das Handy müsse aber vor dem Start des Motors weggelegt werden, betonte ein Gerichtssprecher.

Der betroffene Autofahrer war Amtsgericht Dortmund zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt worden. Diese Entscheidung hob das OLG auf. Der Beschluss (Az.: 1 RBs 1/14) ist rechtskräftig.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.