Beleidigungen im Straßenverkehr: Welche Strafen drohen

Stinkefinger, Vogel zeigen oder drastische Schimpfwörter: Beleidigungen im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelkt, sondern eine Straftat. Und die kann schnell eine hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
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Alter schützt vor Torheit nicht. Das Sprichwort scheint wie gemacht für den 72-jährigen Autofahrer aus München. Als er an einem in zweiter Reihe ­geparkten Pkw vorbei will, trifft er an der Engstelle auf einen Radler. Beide passen nicht durch, der Ältere droht, den Radfahrer umzufahren, und rollt mit dem Pkw ganz nah an den anderen heran. Als der ausweicht, ruft ihm der Rentner im Vorbeifahren noch "Du altes A...loch!" zu.

Eine alltägliche Verkehrssituation, die eskaliert. Das passiert leider gar nicht so selten. Den uneinsichtigen Ruheständler kostete der Ausraster 1600 Euro wegen Beleidigung und Nötigung. In diesem Fall hielt das Gericht sogar ein zusätzliches ein­monatiges Fahrverbot für angebracht. Das zeigt: Beleidigungen sind kein Kavaliersdelikt. Rechtlich gesehen liegt eine Straftat vor (§ 185 StGB), die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu ­einem Jahr geahndet werden kann. Bei Tätlichkeiten sogar bis zu zwei Jahren.

Miese Gesten und Schimpfwörter sind strafbar

Für deftige Gesten und verbale Entgleisungen gibt es keinen einheitlichen Strafkatalog. Der Geldbetrag wird in Tagessätzen berechnet. Ein Tagessatz ist der 30. Teil eines Monatsnettoeinkommens. Das heißt, je mehr der Verurteilte verdient, desto mehr zahlt er. Ex-Fußballer Stefan Effenberg musste vor einigen Jahren für ein "A...loch" gegenüber einem Polizeibeamten 10.000 Euro berappen – deutlich mehr als der stänkernde Rentner. Im Normalfall werden Beleidigungen im Straßenverkehr mit 20 bis 30 Tagessätzen bestraft.

Eine Besonderheit: Haben sich zwei Streithähne während ein und derselben Auseinandersetzung gegen­seitig beschimpft, kann das Gericht die Ausfälligkeiten gegeneinander aufrechnen und beide freisprechen (§ 199 StGB). Punkte in Flensburg gibt es für solche Beschimpfungen nicht mehr. Mit der Systemreform 2014 ist diese zusätzliche Bestrafung entfallen.

Was werten die Richter als Beleidigung? In der "Hitliste" ganz oben stehen der gestreckte Mittelfinger und eine Litanei an Fäkalausdrücken. Einmal in Rage, vergessen viele Autofahrer offenbar ihre Kinderstube. Um da­rüber zu berichten, müssen wir die Dinge hier beim Namen nennen: "Drecksvieh", beschimpfte ein aufgebrachter Verkehrsteilnehmer einen anderen. 700 Euro Geldstrafe waren da fällig.

Für "Schlampen, ihr elendigen!" gegenüber einer Politesse hagelte es 1000 Euro, für "A...loch, Vollidiot, Depp, Hundskrüppel"  zusammen 1200 Euro. Ein Autobesitzer, der einen Lkw-Fahrer mehrfach als "Hurensohn", "Bastard", "Hurenbock" tituliert hatte, zahlte 1600 Euro.

Ein Polizist muss sich auch nicht als "Clown" oder "Mädchen" beschimpfen lassen, ebenso wenig als "Verbrecher" oder "begnadeten Vollpfosten". Beleidigend können in diesem Zusammenhang auch Pkw-Aufkleber sein. Eine Politesse fühlte sich von dem ­Sticker "Fick dich, Zettelpuppe" verunglimpft. Der Autobesitzer musste dafür 600 Euro blechen.

Wann Sie zahlen müssen und wann nicht

Straffrei bleiben diese Verbalentgleisungen

  • "Sie können mich mal …"
  • "Oberförster", "Wegelagerer" oder "Komischer Vogel" zu einem Polizisten
  • "Leck mich am A...!" (im schwäbischen Sprachgebrauch)
  • "Das ist doch Korinthenkackerei" (im Streit um Parkknöllchen)
  • "Parkplatzschwein" zum Falschparker

Diese Beleidigungen kosten 1000 Euro

  • "A...loch", "Wichser", "Sch...wichser", "Drecksau"
  • "Blöde Schlampe", "alte Schlampe"
  • "Schlampen, ihr elendigen!"
  • "Sie haben den totalen Knall", sind "blöd im Kopf", "Verbrecherin", "blöde Kuh"
  • "A...loch" plus Stinkefinger zeigen
  • Stinkefinger plus Nötigung, in Form von Überholen und Ausbremsen. Zur Geldstrafe kam ein Monat Fahrverbot

Keine Einsicht fürs Fehlverhalten

"Emotionale Reaktionen auf Bußgelder sind normal", sagt Polizeihauptmeister Tim Bollendorf aus Nürnberg. "Allerdings habe ich das Gefühl, dass die Beschimpfungen zunehmen. Insgesamt geht die Einsicht für eigenes Fehl­verhalten bzw. das Verständnis für unsere Arbeit verloren. Kürzlich wurden wir wegen einer Straßensperrung für eine Veranstaltung von einem Autofahrer als 'Spinner' bezeichnet. Das wurde natürlich angezeigt."

Entgegen landläufiger Meinung wird die Beleidigung eines Beamten nicht härter bestraft als die einer Privatperson. Der Unterschied: Polizisten und Politessen erstatten meist zusammen mit ihrem Dienstvorgesetzten Anzeige.

Aber nicht jede Entgleisung ist strafbar. Ein "Das ist doch Korinthenkackerei“ zu einem Gemeindebe­amten, der einen Strafzettel ans Auto klemmte, blieb kostenlos; der Autofahrer wurde freigesprochen. Hier überwog laut Urteil das Grundrecht, seine Meinung frei zu äußern. Ein Gericht erlaubte auch "Sie können mich mal ..." im Sinne von "Lass mich in Ruhe“. "Oberförster“, "Bulle“ (je nach Kontext) und "Wegelagerer“ werteten andere Richter ebenfalls nicht als Beleidigung.

Strafe oder Freispruch? Wer es nicht so weit kommen lassen will, dem hilft ein simpler Psychotrick: einfach in Gedanken ausmalen, was Sie sich statt der Geldstrafe leisten würden.

"Das Konfliktpotenzial steigt"

ADAC Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino erklärt, warum Autofahrer am Steuer so leicht austicken.  

Beleidigungen im Straßenverkehr: Warum kochen die Emotionen hinterm Steuer so schnell hoch?

Ulrich Chiellino: Das hat mehrere Ursachen. Zum einen fühlen wir uns im geschlossenen Fahrzeugraum sicher vor negativen Konsequenzen. Also niemand wird uns für unsere verbale Attacke unmittelbar zur Rechenschaft ziehen. Zum anderen ist die Zündschnur etwas kürzer als im Alltag, da wir uns im Straßenverkehr gern im Recht sehen und somit die Aufregung umso größer ist.

Nur gefühlt? Nehmen Beleidigungen auf der Straße zu?  Belegen lässt es sich nicht. Aber durch die Verdichtung der Verkehrsräume steigt auch das Konfliktpotenzial. Wenn dann noch der Zeitdruck wächst, ist die Frustrationstoleranz schnell aufgebraucht. Insofern ist die gefühlte Wahrheit zumindest eine plausible Empfindung.

Wie kann man sich selbst und seine Aggressionen hier besser kontrollieren?

Es gab einen musikalischen Verkehrsminister, der CDs mit seinem Klavierspiel an Verkehrsteilnehmer verteilte. Das kann helfen, wenn man Klassik mag. Für alle anderen gilt: Auch wenn man sich meistens im Recht fühlt, einfach mal durchatmen und – wenn möglich – ausreichend Zeit zur Zielerreichung einplanen. Dann klappt es auch im Auto wieder (öfter) mit dem Lächeln.

Text: Petra Zollner

Der Beitrag "Beleidigungen im Straßenverkehr und welche Folgen sie haben" erschien online zuerst im Internetangebot der ADAC-Motorwelt.

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