Bundesliga-TV jetzt billig aus dem Ausland?

Die Exklusivvermarktung von Fußball-Spielen im Fernsehen muss geändert werden. Urteil: Fans müssen das Recht haben, Spiele über den günstigsten Satelliten-Decoder zu sehen.
dapd |
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Luxemburg - Die Klage einer englischen Pub-Besitzerin bringt die Exklusivvermarktung von Fußball-Spielen im Fernsehen ins Wanken. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Dienstag, dass Fans das Recht haben müssen, Spiele über den günstigsten Satelliten-Decoder zu sehen – auch wenn das exklusiven nationalen Vermarktungsverträgen widerspreche.

Auch wenn der Anlass ein Rechtsstreit in Großbritannien war, könnte das Urteil weitreichende Folgen auf den deutschen Fernsehmarkt und die Finanzierung der deutschen Profiklubs haben. Der TV-Sender Sky erklärte auf dapd-Anfrage, man wolle am Dienstag keine Erklärung zu der Entscheidung abgeben und verwies auf die Zuständigkeit der Deutschen Fußball Liga (DFL).

Bei der DFL hieß es, man prüfe derzeit das Urteil. Der EuGH entschied, dass ein Lizenzsystem, „das Rundfunkanstalten eine gebietsabhängige Exklusivität für einzelne Mitgliedstaaten einräumt und den Fernsehzuschauern untersagt, diese Sendungen in den anderen Mitgliedstaaten mittels einer Decoderkarte anzusehen“, gegen EU-Recht verstoße. Nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagten, verstießen gegen den freien Dienstleistungsverkehr und seien weder im Hinblick auf das Ziel zu rechtfertigen, die Rechte des geistigen Eigentums zu schützen, noch durch das Ziel, die Anwesenheit der Öffentlichkeit in den Fußballstadien zu fördern.

Auslöser: Pub-Besitzerin Karen Murphy

Weiter heißt es in dem Urteil: „Aus analogen Gründen verstößt ein System exklusiver Lizenzen auch gegen das Wettbewerbsrecht der Union, wenn die Lizenzverträge es untersagen, ausländische Decoderkarten Fernsehzuschauern zur Verfügung zu stellen (...).“

Gegen das verkündete Urteil aus Luxemburg ist keine Berufung möglich. Auslöser des Falls ist ein Streit der englischen Premier League mit der Pub-Besitzerin Karen Murphy, die ihr Pay-TV-Abo des britischen Senders BSkyB gekündigt hatte und in ihrem Pub Liveübertragungen englischer Ligaspiele des Billigsenders Nova aus Griechenland zeigte. Sie stellte den griechischen Kommentar ab und ließ stattdessen einen BBC-Kommentar laufen. Daraufhin wurde sie von der Vermarktungsgesellschaft verklagt, und das Ganze mündete nun in das Urteil des EuGH.

Murphy: „Dagegen kämpfe ich“

Die Wirtin wollte das aber nicht hinnehmen: „Wenn ich ein Auto kaufen möchte, darf ich das Modell wählen, das mir gefällt“, sagte sie in einem BBC-Interview. Bei Fußballübertragungen dürfe man das anscheinend nicht. „Das ist falsch, das macht mich wütend, und dagegen kämpfe ich.“

Das Urteil könnte die TV-Vermarktung des Fußballs in Europa in seinen Grundfesten erschüttern. Aktuell erlöst die Bundesliga pro Saison rund 412 Millionen Euro durch TV-Einnahmen.

 

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