Er zeigt einen Filmemacher und einen Rüstungsgegner an, die angeblich rechtswidrig Akten von Heckler & Koch veröffentlicht haben. Nun hat das Amtsgericht seine Anklage verweigert.
Rechtswidrig Akten von HK veröffentlicht? Amtsgericht verweigert Anklage gegen Filmemacher
München - Das Amtsgericht München hat den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Münchner Journalisten und Filmemacher Daniel Harrich und Rüstungsgegner Jürgen Grässlin (AZ berichtete) einen Riegel vorgeschoben und eine Anklage nicht zugelassen. Beiden war vorgeworfen worden, Akten aus einem Ermittlungsverfahren gegen das Rüstungsunternehmen Heckler & Koch rechtswidrig veröffentlicht zu haben.
Aufgrund der investigativen Recherchen von Daniel Harrich und Jürgen Grässlin veröffentlichten der Bayerische Rundfunk und der Südwest-Rundfunk im September 2015 den ARD-Themenabend „Tödliche Exporte“ im Fernsehen, im Rundfunk und im Internet.
Unter anderem zeigte die ARD den Spielfilm „Meister des Todes“ mit Veronica Ferres, Heiner Lauterbach und Axel Milberg. Der Münchner Heyne-Verlag veröffentlichte dazu das Buch „Netzwerk des Todes“ von Daniel Harrich, Danuta Harrich-Zandberg und Grässlin.
Aufgrund einer Strafanzeige von Jürgen Grässlin liefen zu diesem Zeitpunkt bereits Ermittlungen gegen Heckler & Koch wegen des Verdachts illegaler Lieferungen von G-36-Sturmgewehren nach Mexiko.
Diese Ermittlungen führten im September 2015 zur Erhebung einer Anklage gegen sechs leitende Mitarbeiter des Rüstungskonzerns, darunter ein ehemaliger Landgerichtspräsident, der von dem Unternehmen als Berater an Bord geholt worden war. Der Prozesstermin steht noch nicht fest.
Die unterlassene Anklage stelle einen Justizskandal dar
Nicht angeklagt wurden in dem Verfahren ebenfalls angezeigte Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums.
In dem Buch ‚Netzwerk des Todes’ hatten die Autoren dokumentiert, welch unterstützende Rolle insbesondere das Ministerium bei der Ermöglichung des Waffen-Deals hatte. Für Jürgen Grässlin ein nicht nachvollziehbarer Vorgang: „Wer die veröffentlichten Dokumente liest, muss der Staatsanwaltschaft Stuttgart schwerste Versäumnisse bei ihren Ermittlungen vorwerfen. Die unterlassene Anklageerhebung gegen Vertreter
der Rüstungsexport-Kontrollbehörden stellt einen Justizskandal erster Klasse dar.“
Der Staatsanwalt habe nicht verstanden, wer Täter und wer Opfer sei
Derselbe für das Mexiko-Verfahren zuständige Stuttgarter Staatsanwalt war es dann, der unmittelbar nach der Erstausstrahlung des Spielfilmes „Meister des Todes“ und der TV-Dokumentation vom selben Abend Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München gegen die Autoren wegen der Veröffentlichung der Akten stellte. Nach Ansicht des Tübinger Rechtsanwaltes Holger Rothbauer, der den Münchner Filmemacher vertritt, ist die jetzt erfolgte rechtskräftige Einstellung der Ermittlungen gegen die Journalisten eine „schwere Schlappe“ für den Stuttgarter Staatsanwalt.
Er, so Rothbauer, hätte seine Arbeitszeit lieber in die Strafermittlungen gegen die Rüstungskontrollbehörden, insbesondere die Verantwortlichen im Wirtschaftsministerium stecken sollen, anstatt Aufklärer von menschenverachtenden Waffengeschäften zu beschuldigen. Rechtsanwalt Michael Haager, der Grässlin vertritt, bemerkt dazu: „Wer so investigativen Journalismus mit der Strafrechtskeule verhindern will, hat nicht verstanden, wer hier Täter und wer Opfer ist.“ Daniel Harrich wurde für seine Recherchen mit dem Grimme-Preis ausgezeichnet.
Am Dienstag wird der ARD-Themenabend „Tödliche Exporte“ ab 16 Uhr im Bundestag präsentiert. Das Grimme-Institut lädt ab 18 Uhr zu zwei hochkarätig besetzten Podiumsdiskussionen über die Arbeit von Journalisten und die Rahmenbedingungen der Politik ein.
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