München: KVR verbietet Essen im Auto
Kreative Gastro-Idee: Die Gäste vom Monti Monaco konnten im Auto ihre Mitnehm-Speisen schlemmen. Aber nur zwei Tage lang, dann wurde alles gestoppt. Die Hintergründe – und was die Beteiligten sagen.
München - Not macht erfinderisch – manchmal aber nur für sehr kurze Zeit. Nach den Ausgangsbeschränkungen und den neuen Corona-Regeln, die auch die Gastronomie hart trafen, hatte Sarah di Santo, Chefin vom In-Restaurant Monti Monaco im Schlachthofviertel, eine gschmackige Idee: Da sie ihren Gästen, die ihre Speisen nur noch zum Mitnehmen bestellen durften, ein bisserl Abwechslung bieten wollte, wurde die Idee für "Dinner in the Car" geboren.
Von der hausgemachten Pasta bis zum Drei-Gänge-Menü konnten die Gäste nun auf den Parkplätzen vorm Lokal im Auto ihre Speisen schlemmen. Auf Tellern, mit LED-Kerzen und Gläsern. Klar: Gewöhnungsbedürftig war es trotzdem. Aber für viele besser und spannender als daheim.
Sarah di Santo hatte vorher natürlich bei der Münchner Polizei um Erlaubnis gefragt. "Wichtig war den Beamten, dass im Auto nur Menschen aus einem Hausstand essen", schildert die Gastronomin der AZ. Der Mindestabstand zwischen den parkenden Autos wurde eingehalten, alle anderen Hygienevorschriften auch. Trotzdem kam nach zwei – komplett ausreservierten Tagen und Abenden – der Anruf vom KVR.
Basta mit der Pasta!
"Uns wurde ein Verbot ausgesprochen mit dem Hinweis, dass die Polizei uns verstärkt kontrollieren würde. Dann würden uns und auch unseren Gästen im Auto Geldstrafen drohen – wegen des Verstoßes gegen die Corona-Verordnung", erzählt Sarah di Santo.
Bis zu 20 Mal seien Polizeistreifen vorm Monti Monaco vorbeigefahren – angeblich um zu checken, dass auf dem Parkplatz nicht gegessen wird. Für die Gastronomin ein Unding: "Vor der Eisdiele darf im Auto oder auf dem Bürgersteig das Eis gegessen werden, vor jeder Bäckerei und jedem Fast-Food-Lokal. Warum ist es bei uns verboten?"
Um Antworten zu bekommen, schrieb sie dem KVR. In einer Mail vom KVR hieß es: "Es ist zulässig, Versorgungsgänge durchzuführen, dies beinhaltet aber keinesfalls den Verzehr gekaufter Speisen/Getränke an Ort und Stelle, daher wäre es ebenso unzulässig, eine beim Bäcker gekaufte Breze in den Betriebsräumen oder vor den Betriebsräumen im Einflussbereich der Betreiberin/des Betreibers zu konsumieren. Zudem wäre es den Kunden hier aufgrund der Ausgangsbeschränkung mangels wichtiger Gründe nicht gestattet, die Speisen vor Ort zu verzehren. Zulässig wäre es natürlich, dass der Kunde die gekaufte Breze ,unterwegs’, also auf dem Rückweg zur Arbeit oder zur Wohnung konsumiert."
Sarah di Santos Fazit: "Es ist sehr schade, dass falsche Ressourcen verschwendet werden und vieles Auslegungssache ist. Ich wünsche mir klare Ansagen und vielleicht auch die ein oder andere kleine Lockerung."
Lesen Sie auch: Vorher-Nachher-Bilder - Die große Leere in München
- Themen:
- Polizei