Änderung seit 1. Januar Alltagsfrage: Welche Ampel gilt eigentlich für Radfahrer?
Radfahrer im Stadtverkehr - dieses Thema ist stets heiß diskutiert. Doch wirkliche Verkehrsexperten sind die wenigsten. Wüssten Sie, welche Ampel für Radfahrer gilt, wenn der Radweg keine gesonderte Radl-Ampel hat?
Meinungen darüber kursieren viele: Von "Ist der Radweg Teil des Fußwegs, dann gilt die Fußgängerampel" über "Für alle Verkehrsteilnehmer auf Rädern gelten runde Ampeln" bis hin zu "Es zählt immer die Ampel rechts vom Radler."
Alles falsch!
Die tatsächliche Antwort ist überraschend: Seit 1. Januar 2017 gilt für Radfahrer die allgemeine Ampel für den Fahrverkehr, soweit keine gesonderte Radfahrerampel vorhanden ist. Die Fußgängerampel gilt für den Radfahrer nicht mehr.
Abbiegende Autofahrer können sich also nicht mehr darauf verlassen, dass sie einfach weiterfahren können, wenn die Fußgängerampel Rotlicht zeigt. In diesem Fall gilt für den Radfahrer noch das Grünlicht für den allgemeinen Fahrverkehr.
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