Zugunglück von Bad Aibling: Rente für Lokführer-Witwe

Die Frau soll eine Schadenersatzrente in Höhe von monatlich 700 Euro bekommen, wie ein Sprecher des Landgerichts Traunstein am Freitag erklärte. Bis Mitte November kann der Vergleich noch widerrufen werden.
dpa |
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Ein Holzkreuz mit der Aufschrift "In lieber Erinnerung - 09.02.2016" und ein paar Grablichter stehen an der Bahnstrecke zwischen Bad Aibling und Rosenheim.
Peter Kneffel/dpa-Archivbild Ein Holzkreuz mit der Aufschrift "In lieber Erinnerung - 09.02.2016" und ein paar Grablichter stehen an der Bahnstrecke zwischen Bad Aibling und Rosenheim.

Traunstein/Bad Aibling - Rund zwei Jahre nach dem Zugunglück von Bad Aibling haben sich die Witwe eines Lokführers und die DB Netz AG in einem Zivilprozess auf einen Vergleich geeinigt.

Die Frau soll eine Schadenersatzrente in Höhe von monatlich 700 Euro bekommen, wie ein Sprecher des Landgerichts Traunstein am Freitag erklärte. Das Geld soll bis Oktober 2064 ausgezahlt werde. Sollte die Frau erneut heiraten, seien Änderungen möglich.

Bis Mitte November kann der am Dienstag geschlossene Vergleich noch widerrufen werden. Zuvor hatten das "Traunsteiner Tagblatt" und der "Münchner Merkur" über den Vergleich der demnach 28-Jährigen berichtet.

Fahrdienstleiter vorzeitig aus Haft entlassen

Beim Zusammenstoß zweier Nahverkehrszüge am 9. Februar 2016 waren bei Bad Aibling zwölf Menschen ums Leben gekommen - darunter auch der 30 Jahre alte Ehemann der Klägerin. 89 Insassen wurden verletzt.

Das Landgericht Traunstein hatte den zuständigen Fahrdienstleiter der Bahn am 5. Dezember 2016 wegen fahrlässiger Tötung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er kam im August dieses Jahres vorzeitig aus dem Gefängnis, die Reststrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann hatte - vom verbotenen Handyspielen abgelenkt - Signale falsch gestellt.

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