Zschäpe im Aussteigerprogramm – Ombudsfrau äußert Zweifel

Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist in ein Aussteigerprogramm für Neonazis aufgenommen worden. Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des NSU vermutet eine Strategie.
dpa |
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Im Jahr 2023 wollte Zschäpe bereits in ein Aussteigerprogramm des Freistaats Sachsen aufgenommen werden - ist aber abgelehnt worden. (Archivbild)
Im Jahr 2023 wollte Zschäpe bereits in ein Aussteigerprogramm des Freistaats Sachsen aufgenommen werden - ist aber abgelehnt worden. (Archivbild) © Tobias Hase/dpa
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Berlin

Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), Barbara John, kritisiert die Aufnahme der verurteilten Rechtsterroristin Beate Zschäpe in ein Neonazi-Aussteigerprogramm. "Dass Frau Zschäpe jetzt eine Aussteigerin sein will, ist für die Familien sehr unglaubwürdig", sagte John der "taz". Im NSU-Prozess habe Zschäpe jahrelang geschwiegen, ohne an der Aufklärung mitzuwirken. John vermutet ein anderes Motiv: "Mit der Aufnahme in ein Aussteigerprogramm bereitet Beate Zschäpe ihre vorzeitige Haftentlassung vor."

Zschäpe war 2018 als Mittäterin an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Zschäpe sitzt in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen. Im kommenden Jahr wird über ihre weitere Haftdauer entschieden. Die Aufnahme in ein Aussteigerprogramm sei ein Faktor von vielen, der dabei berücksichtigt werde, sagte Zschäpes Anwalt Mathias Grasel.

John kritisiert fehlende Opferperspektive 

John kritisierte, dass die Opfer des NSU-Terrors derzeit kein Recht hätten, zu einer Haftentlassung von Zschäpe angehört zu werden. Bleibe dies so, wäre das "eine weitere Demütigung der Hinterbliebenen und Überlebenden des Terrors", warnte John. Sie forderte, die Opfer vor einer entsprechenden Entscheidung zu ihrem Leid anzuhören. "Sollte kein Gesetz zur Erweiterung der Opferrechte im Bundestag kommen, könnte von mir eine (...) Stellungnahme erfolgen, um das Gericht bei der Entscheidung zu unterstützen", kündigte John an.

Der NSU war eine Terrorzelle, bestehend aus Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die von 2000 an jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte, fünf davon in Bayern. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen - erst damit war der NSU aufgeflogen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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