Wels am Brombachsee: Doch nicht von Polizei erschossen
Drei Schüsse für ein Halleluja? So oder so ähnlich war es oft zu lesen, als im Juni ein Waller nicht nur für viel Aufregung im Brombachsee sorgte, sondern in ganz Bayern und über die Grenzen des Freistaats hinaus. Der Zwei-Meter-Riese, der offenbar seinen Laich verteidigt hatte, war zum Angriff gegen einige Schwimmer übergegangen. Fünf Badegäste sind dabei attackiert worden. Zusammen mit dem örtlichen Fischereiverband hatte man sich zur Tötung entschieden. Ein Polizist gab drei Schüsse auf den 90 Kilogramm schweren Wels ab. Im Nachgang berichteten viele Medien, dass der Wels erschossen worden sei – anfangs auch die AZ. Jetzt stellte die Polizei noch einmal klar: So war es nicht. Keine der Kugeln traf den Wels.
Wels nicht durch Kugeln getötet, nur betäubt
Auch darüber berichtete die AZ bereits einen Tag nach dem Angriff. Wie zuständige Polizeisprecher Michael Petzold der AZ mitteilte, schoss ein Polizist zwar immer dann, "wenn es danach aussah, dass der Fisch sich ganz nah an der Wasseroberfläche bewegt und wenige Meter vom Kollegen entfernt war." Aber: Getötet wurde der Fisch so nicht, wie die AZ am 23. Juni bereits berichtet hatte. Die Polizei erklärt: "Die Ballistik von Polizeimunition ist eine andere, wenn sie auf die Wasseroberfläche trifft, als wenn sie durch die Luft fliegt." Das heißt, die Kugel habe nach 30 bis 40 Zentimetern kaum noch Schlagkraft.
Bei der Polizei geht man aber davon aus, dass der Waller so weit oben geschwommen ist, dass er von den Schüssen "leicht benommen" wurde. Der Fisch sei zwar noch geschwommen, konnte so aber von einem Fischer geangelt, an Bord gezogen und "fischereikonform erlegt werden".
Inzwischen wurde Fisch zerlegt und verspeist. Die Tierschutzorganisation Peta hat nach eigener Aussage Strafanzeige gegen die Beteiligten, also die Polizei wie auch die Angler, erstattet. "Der Wels wollte mit hoher Wahrscheinlichkeit sein Nest und somit auch seinen Nachwuchs verteidigen und hat ein absolut arttypisches Verhalten gezeigt", so Peta-Fachreferentin Jana Hoger. Ihn zu töten, damit die unzähligen Gäste weiterhin ungestört im See baden können, stelle einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.