Wolbergs-Prozess: Hitzige Auseinandersetzung im Gericht

Regensburg (dpa/lby) - Mit einer hitzigen Auseinandersetzung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ist am Montag der Korruptionsprozess um den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) weitergegangen. Eine von den Anwälten vor Weihnachten geforderte Einstellung des Verfahrens kommt nach Ansicht der Anklagebehörde nicht in Betracht. Denn bei den Vorwürfen gegen die vier Angeklagten handele es sich um einen gewichtigen Tatbestand, an dessen Aufklärung öffentliches Interesse bestehe. Die Vorsitzende Richterin Elke Escher sagte, vorerst über den Antrag nicht entscheiden, sich aber noch dazu äußern zu wollen.
Oberstaatsanwalt Markus Pfaller sprach von einem "inakzeptablen und unwürdigen" Umgang mit den Staatsanwältinnen im Sitzungssaal. "Wir haben das drei Monate lang ertragen." Aber: "Man wird uns hier nicht mürbe machen." Die Verfahrenseinstellung sei mit der wiederholten Unterstellung beantragt worden, gerichtliche Entscheidungen seien rechtswidrig gewesen - etwa die Haftbefehle gegen die Angeklagten. Pfaller verwies darauf, dass sowohl das Amts- als auch Landgericht Regensburg sowie das Oberlandesgericht Nürnberg einen dringenden Tatverdacht gesehen hätten. Von Rechtswidrigkeit könne keine Rede sein.
Zur Anklage sagte Pfaller: "Die Staatsanwaltschaft hat Anklage zu erheben, wenn eine Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung besteht." Eine solche Wahrscheinlichkeit hätten auch die Gerichte vorliegen gesehen. Ob tatsächlich Straftaten begangen worden seien, müsse nun in dem Prozess aufgeklärt werden. Ein weiterer Streitpunkt ist der Umgang mit den Daten aus der Telekommunikationsüberwachung.
Pfaller kritisierte, die Anwälte erweckten den Eindruck, als wollte die Staatsanwaltschaft einen Unschuldigen hinter Gitter bringen. "Das wollen wir nicht." An Wolbergs gerichtet sagte er: "Da sitzt der Oberbürgermeister der Stadt Regensburg. Das ist uns bewusst. Das ist auch unserer Oberbürgermeister. Es ist uns völlig klar, dass es hier um verdammt viel geht. Das macht uns auch keine Freude."
Wolbergs' Anwalt Peter Witting verbat sich den Vorwurf der unwürdigen Behandlung und entgegnete, sich an vielen Stellen im Verfahren gar zurückgehalten zu haben. "Manchmal muss einem der Gaul durchgehen dürfen." Die Verteidigung habe nun einmal eine völlig andere Auffassung. "Und die vertreten wir."
Der Anwalt des mitangeklagten Unternehmers Volker Tretzel, Florian Ufer, hatte die Einstellung beantragt und begründete dies vor allem mit Verfahrensfehlern. Die Verteidiger von Wolbergs sowie der beiden weiteren Angeklagten, des früheren SPD-Fraktionsvorsitzenden Norbert Hartl sowie des ehemaligen Tretzel-Mitarbeiters Franz W., hatten sich dem Antrag angeschlossen.
In dem Prozess geht es vor allem um die Frage, ob bei der Vergabe eines Bauprojektes an Tretzel dessen Spenden an die SPD eine Rolle gespielt haben. Wolbergs muss sich wegen Vorteilsannahme und Verstoßes gegen das Parteiengesetz verantworten. Tretzel werden Vorteilsgewährung und Beihilfe zum Verstoß gegen das Parteiengesetz vorgeworfen, Hartl muss sich wegen Beihilfe zur Vorteilsannahme verantworten, W. wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Parteiengesetz.
Mit Beginn dieser Woche rückt nun ein weiterer Themenkomplex in den Fokus: Dabei geht es um Renovierungsarbeiten im Ferienhaus der Familie Wolbergs. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft sollen die Arbeiten von einem Mitarbeiter Tretzels überwacht und die von Drittfirmen angefallenen Rechnungen teilweise von dem Bauunternehmen beglichen worden sein. Mehrere Handwerker sind als Zeugen geladen.