Wolbergs-Prozess: Hitzige Auseinandersetzung im Gericht
Regensburg - Mit einer hitzigen Auseinandersetzung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ist am Montag der Korruptionsprozess um den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) weitergegangen. Eine von den Anwälten vor Weihnachten geforderte Einstellung des Verfahrens kommt nach Ansicht der Anklagebehörde nicht in Betracht. Denn bei den Vorwürfen gegen die vier Angeklagten handele es sich um einen gewichtigen Tatbestand, an dessen Aufklärung öffentliches Interesse bestehe. Die Vorsitzende Richterin sagte, vorerst über den Antrag auf Einstellung des Verfahrens nicht entscheiden zu wollen.
Oberstaatsanwalt Markus Pfaller sprach von einem "inakzeptablen und unwürdigen" Umgang mit den Staatsanwältinnen im Sitzungssaal. "Wir haben das drei Monate lang ertragen." Aber: "Man wird uns hier nicht mürbe machen." Die Verfahrenseinstellung sei mit der wiederholten Unterstellung beantragt worden, gerichtliche Entscheidungen seien rechtswidrig gewesen - etwa die Haftbefehle gegen die Angeklagten.
Pfaller verwies darauf, dass sowohl das Amts- als auch Landgericht Regensburg sowie das Oberlandesgericht Nürnberg einen dringenden Tatverdacht gesehen hätten. Von Rechtswidrigkeit könne keine Rede sein. Ein weiterer Streitpunkt ist der Umgang mit den Daten aus der Telekommunikationsüberwachung.
Verteidigung ist völlig anderer Meinung
Wolbergs' Anwalt Peter Witting verbat sich den Vorwurf der unwürdigen Behandlung und entgegnete, sich an vielen Stellen im Verfahren gar zurückgehalten zu haben. "Manchmal muss einem der Gaul durchgehen dürfen." Die Verteidigung habe nun einmal eine völlig andere Auffassung. "Und die vertreten wir."
Der Anwalt des mitangeklagten Unternehmers Volker Tretzel, Florian Ufer, hatte die Einstellung beantragt und begründete dies vor allem mit Verfahrensfehlern. Die Verteidiger von Wolbergs sowie der beiden weiteren Angeklagten, des früheren SPD-Fraktionsvorsitzenden Norbert Hartl sowie des ehemaligen Tretzel-Mitarbeiters Franz W., hatten sich dem Antrag angeschlossen.
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