WM-Nacht-Mörder drohen 15 Jahre Haft

Der Fall ist brisant. Dem Mann, der in der WM-Nacht einen 72-Jährigen erstochen hat, drohen möglicherweise 15 Jahre Haft. Am Donnerstag werden die Plädoyers gehalten.
von  dpa/az
In der Nacht, als Deutschland Fußball-Weltmeister wurde, tötete der damals 20-Jährige einen 72-jährigen Mann - ein junges Mädchen verletzte er schwer. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft. (Archivbilder)
In der Nacht, als Deutschland Fußball-Weltmeister wurde, tötete der damals 20-Jährige einen 72-jährigen Mann - ein junges Mädchen verletzte er schwer. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft. (Archivbilder) © dpa/Polizei/AZ

Der Fall ist brisant. Dem Mann, der in der WM-Nacht einen 72-Jährigen erstochen und ein Mädchen schwer verletzt hat, drohen möglicherweise 15 Jahre Haft. Am Donnerstag werden die Plädoyers gehalten.

Traunstein - Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Rentners und den Überfall auf eine Jugendliche in Bad Reichenhall werden am Donnerstag die Plädoyers gehalten.

Ein 21-Jähriger steht wegen Mordes und Mordversuchs vor dem Landgericht Traunstein. Der Ex-Bundeswehrsoldat soll den 72-Jährigen auf offener Straße erstochen und die zur Tatzeit 17-Jährige mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Die Auszubildende ist seit dem Überfall auf einem Auge blind. Begangen wurden die Verbrechen in der Nacht zum 14. Juli 2014, als Deutschland Fußball-Weltmeister wurde.

Der aus Morbach in Rheinland-Pfalz stammende Angeklagte war zur Tatzeit erst 20 Jahre alt und steht deshalb vor der Jugendkammer. Sein Verteidiger hofft, dass er auch nach dem Jugendrecht verurteilt wird.

Für Heranwachsende beträgt die Strafe bei Mord 15 Jahre, wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Allerdings könnte ins Urteil zusätzlich der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung aufgenommen werden. In diesem Fall müsste das zuständige Gericht nach Verbüßung der Haft entscheiden, ob der Mann auf Dauer weggesperrt wird oder frei kommt, weil keine Gefahr mehr von ihm ausgeht. Das Urteil soll am kommenden Mittwoch (6. Mai) verkündet werden.

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