Wirecard-Skandal: BGH weist Beschwerden von Anlegern zurück
Im Streit um Schadenersatz im Wirecard-Skandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Beschwerden von Aktionären gegen eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts zurückgewiesen. Die Münchner Richterinnen und Richter hatten im Februar 2025 entschieden, dass im Kapitalanleger-Musterverfahren keine Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY vorgebracht werden können.
In dem Verfahren geht es um die falschen Wirecard-Bilanzen der Jahre 2014 bis 2018. EY hatte die Bilanzen bis zum Kollaps des Skandalkonzerns bestätigt und erst im Sommer 2020 das Testat für den Abschluss des Jahres 2019 verweigert. EY wird daher von den Klägern vorgeworfen, bei den Abschlüssen der Vorjahre als Abschlussprüferin an fehlerhafter Kapitalmarktinformation beteiligt oder sie selbst erteilt zu haben.
Musterkläger ist Bankkaufmann aus Hessen
Als stellvertretenden Musterkläger hatte der Senat in München einen hessischen Bankkaufmann ausgewählt, der eine halbe Million Euro mit Wirecard-Papieren verloren hat. Eigentliche Zielscheibe der Kläger ist EY: Das Unternehmen ist solvent, während bei Ex-Vorstandschef Markus Braun und Co. nach allgemeiner Einschätzung nichts mehr zu holen ist.
In einem Musterverfahren gebündelt werden können nur Klagen wegen falscher Information des Kapitalmarkts, begründete die Vorsitzende Richterin 2025 den "Teilmusterentscheid" des Obersten Landesgerichts. EY habe aber die falschen Wirecard-Bilanzen inklusive EY-Bestätigungsvermerk nicht selbst veröffentlicht, sondern die Wirecard-Chefetage. Insofern seien Ansprüche gegen EY im Musterverfahren "nicht statthaft".
Die Entscheidung bedeutet nicht, dass Wirecard-Aktionäre grundsätzlich nicht gegen EY klagen könnten. Doch Grundlage müsste nach früheren Angaben der Vorsitzenden Richterin in München die "Verletzung von Prüfpflichten" sein, nicht die falsche Information des Kapitalmarkts.
Strafprozess gegen Braun kurz vor Ende
Gegen den Teilmusterentscheid aus München hatten laut BGH der Musterkläger sowie 1.076 "Beigeladene" Beschwerden eingelegt, weitere 566 Personen seien beigetreten. "Die Rechtsbeschwerden blieben sämtlich ohne Erfolg", erklärte das höchste deutsche Zivilgericht jetzt. Die Kolleginnen und Kollegen in Bayern seien zu Recht davon ausgegangen, dass Ansprüche gegen EY nicht in den Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes in der bis zum 19. Juli 2024 geltenden Fassung fallen. (Az. III ZB 7/25)
Das zivilrechtliche Musterverfahren läuft parallel zum Strafprozess, in dem sich Ex-Vorstandschef Braun und zwei Mitangeklagte seit Dezember 2022 verantworten müssen. Der Strafprozess steuert nach bald vier Jahren auf das Urteil zu. Strittig dort ist nicht, dass bei Wirecard in Milliardenmaßstab betrogen wurde, sondern nur, wer die Täter waren.
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