Wiesnzelt-Vergabe vor Gericht

Kurz vor dem Beginn des Oktoberfestes brodelt der Streit um die Zukunft der Wiesn. Wer darf sein Zelt dort künftig aufstellen? Darum geht es nun vor Gericht.
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Wer sein Zelt künftig auf der Wiesn aufstellen kann, ist nun ein Fall für die Justiz. (Archivbild)
Wer sein Zelt künftig auf der Wiesn aufstellen kann, ist nun ein Fall für die Justiz. (Archivbild) © Felix Hörhager/dpa
München

Wer darf verdienen am Millionengeschäft mit der Wiesn? Wer darf dort sein Zelt aufstellen? Nur eine Woche vor dem Start der diesjährigen Ausgabe geht es vor Gericht um die Zukunft des Münchner Oktoberfestes.

Das Bayerische Oberste Landesgericht verhandelt eine Klage mit Zündstoff: Gestritten wird über die Frage, ob das Zulassungsverfahren der Münchner Stadtverwaltung für die Wirte der begehrten großen Wiesn-Bierzelte rechtens ist. Bisher bekamen - bewertet nach einem Punktesystem - de facto in der Regel einheimische Wirte den Zuschlag. 

Müssen die Zelte europaweit ausgeschrieben werden? 

Der klagende Wirt Alexander Egger will nun erreichen, dass die mutmaßlich sehr lukrativen großen Festzelte nach europäischem Vergaberecht zugeteilt werden müssen. Konkret hat Egger eine entsprechende Prüfung für das berühmte Anzapfzelt Schottenhamel und das Paulaner-Festzelt beantragt. Sollte die Klage erfolgreich sein, würde das eine EU-weite Ausschreibung der Plätze bedeuten - und hätte voraussichtlich Auswirkungen auf die Zulassungsregeln insgesamt. 

Egger hatte früher ein kleines Zelt auf dem Oktoberfest betrieben und sich vergebens um ein großes beworben.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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