Wiesnzelt-Aufbau kann starten - Stadt München erleichtert

Münchens Wiesn-Fans können aufatmen: Der Aufbau der legendären Festzelte startet wie geplant.
dpa |
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Wirt Alexander Egger möchte anstatt seines kleinen Festzelts "Münchner Stubn" nun ein großes. (Archivbild)
Wirt Alexander Egger möchte anstatt seines kleinen Festzelts "Münchner Stubn" nun ein großes. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa
München

Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) hat die Gerichtsentscheidung zu den Wiesn-Zelten begrüßt. "Die Wiesn 2026 kann wie gewohnt stattfinden", kommentierte Krause. "Ich bin erleichtert und freue mich sehr über die Entscheidung." Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte das Zuschlagsverbot für zwei Zelte nicht verlängert und den entsprechenden Antrag eines Wirts abgewiesen. "Damit haben alle Wirtinnen und Wirte nun Planungssicherheit", sagte Krause.

Festleitung erleichtert

Der Wirtschaftsreferent und Festleiter Christian Scharpf (SPD) sprach von einer "sehr guten Nachricht für München". Nun stehe dem rechtzeitigen Wiesn-Aufbau ab dem 29. Juni nichts mehr im Wege. Vor allem freue er sich "für die Zigtausenden Wiesn-Besucher, die Besuche im Schottenhamel-Zelt und im Paulaner-Zelt geplant hatten, für die das Gericht nunmehr den Weg freigemacht hat".

Auch die Wirte zweigten sich erleichtert. "Damit ist die Wiesn 2026 gesichert. Der Aufbau kann starten, darüber sind wir sehr glücklich", sagte Christian Schottenhamel.

Wirt will EU-weite Ausschreibung erreichen

Der Wirt Alexander Egger will auf gerichtlichem Weg erreichen, dass große Oktoberfestzelte nach europäischem Vergaberecht ausgeschrieben werden. Egger hat eine entsprechende Prüfung für das Paulaner-Festzelt und den Schottenhamel beantragt. Die Entscheidung könnte weit über München hinaus wirken, wann sie fällt ist aber offen. 

Egger hatte zudem beim Bayerischen Obersten Landesgericht den Eilantrag gestellt, dass die Stadt München die Wirte der beiden betroffenen Zelte bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht für das Fest zulassen darf. Das hatte das Bayerische Oberste Landesgericht nun abgewiesen.

Hätte Egger nun Recht bekommen, wären im schlimmsten Fall die Plätze der beiden Zelte bei der diesjährigen Wiesn leer geblieben.

Dabei steht das Schottenhamel-Zelt zum Anstich im Fokus der Öffentlichkeit weit über Münchens Grenzen hinaus. Dort zapft der Oberbürgermeister das erste Fass Bier an, die Bilder gehen um die Welt.

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