Wende im Fall Hanna: Beschuldigter soll freikommen

Das Mord-Urteil gegen einen jungen Mann nach dem Tod einer Studentin in Aschau ist aufgehoben. Doch schon vor einem erneuten Prozess feiert die Verteidigung einen wichtigen Teilerfolg.
AZ/dpa |
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Das Landgericht Traunstein hatte den Angeklagten wegen Mordes verurteilt, der Bundesgerichtshof hatte das Urteil später aufgehoben. (Archivbild)
Das Landgericht Traunstein hatte den Angeklagten wegen Mordes verurteilt, der Bundesgerichtshof hatte das Urteil später aufgehoben. (Archivbild) © Lennart Preiss/dpa

 Der wegen Mordes an der Studentin Hanna in Aschau verurteilte Beschuldigte soll aus der Haft entlassen werden. Nach vorläufiger Würdigung der Beweislage sei davon auszugehen, dass die Aussage des Hauptbelastungszeugen im Prozess nicht glaubwürdig sei, teilte das Landgericht Traunstein mit. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben, ein neues Verfahren soll im September beginnen.

Eine Gerichtssprecherin sagte nun, ein forensisch-psychologischer Experte sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Angaben des Zeugen aus dem vergangenen Verfahren nicht glaubwürdig seien. Ein dringender Tatverdacht des Beschuldigten sei deshalb derzeit nicht mehr anzunehmen. Klarheit darüber wird aber erst der erneute Prozess am Landgericht bringen.

Langer Indizienprozess 

Das Landgericht hatte den jungen Mann im vergangenen Jahr nach einem langen Indizienprozess wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil jedoch später wieder aufgehoben. Die Verteidigung - Regina Rick und Yves Georg - hatte danach drei neue Gutachten vorgelegt. Sie sollten beweisen, dass die Studentin nicht getötet wurde, sondern bei einem Unfall ums Leben kam. Das war bereits im ersten Prozess Thema - das Gericht hatte damals diese Version jedoch verworfen. Das Gutachten zur Belastbarkeit der Zeugenaussage hatte das Gericht selbst in Auftrag gegeben.

Ein umstrittenes Urteil

Nach damaliger Auffassung der Kammer hatte der damals 20-Jährige die Medizinstudentin am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club «Eiskeller» aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und in einen nahen Bach geworfen, wo sie ertrank.

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Die Verteidigung legte Revision ein. Sie sah auch nach mehr als 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten und hatte auf Freispruch plädiert.

Verfahrensfehler als Begründung

Die Aufhebung des Urteils begründete der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Verfahrensfehler, den auch die Verteidigung im Prozess gerügt hatte. Die Vorsitzende der Jugendkammer hätte an dem Urteil nicht mehr mitwirken dürfen, entschied der BGH. 

Die Richterin hatte sich Anfang Januar 2024 in E-Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche Würdigung von Erkenntnissen aus dem Prozess ausgetauscht, die Verteidigung hierüber aber in Unkenntnis gelassen.

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  • gubr vor 4 Stunden / Bewertung:

    Das wäre mal wieder so ein typischer Skandal, wo auch unter dem Druck der Öffentlichkeit, jemand verurteilt wird, weil es einen Schuldigen geben muss.
    Gerade bei derart schweren Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung usw. sollte die Tat hieb und stichfest dem Täter nachzuweisen sein und nicht nur auf Aussagen beruhen, bevor man ihn verurteilt . Man zerstört ansonsten noch ein weiteres unschuldiges Leben, denn nach so einer Verurteilung ist man psychisch, finanziell und gesellschaftlich ein Leben lang unten durch.
    Aussagen sind für mich einfach meistens unglaubwürdig, weil die Wahrnehmung bei Menschen begrenzt ist. Und Beschuldigungen, wie "der hat mich vor Jahren Mal vergewaltigt aber ich habe seither geschwiegen" , sollte man auch eigentlich ohne weitere Beweise gar nicht entst nehmen.
    Wenn ich das Wort "Indizienprozess" lese wird mir regelrecht schlecht.

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