Wegen Totschlags verurteilter Rentner legt Revision ein

Ein Senior aus Oberfranken soll eine Frau getötet haben – sie gilt bis heute als verschwunden. Das Landgericht Bamberg verurteilte ihn wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft. Nun legt er Revision ein.
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Die Verteidiger des 74-jährigen Angeklagten haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg eingelegt. (Archivbild)
Die Verteidiger des 74-jährigen Angeklagten haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg eingelegt. (Archivbild) © Daniel Vogl/dpa
Bamberg

Ein wegen Totschlags verurteilter Rentner will das Urteil des Landgerichts Bamberg anfechten. Die Verteidiger des 74-Jährigen hätten Revision eingelegt, sagte ein Justizsprecher der Deutschen Presse-Agentur. Die zweite Strafkammer des Bamberger Landgerichts hatte den Mann zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er 2024 auf seinem Grundstück bei Eggolsheim (Landkreis Forchheim) eine bis heute verschwundene 33 Jahre alte Prostituierte getötet haben soll.

2023 hatte der Deutsche die Frau in einem Saunaclub in Nürnberg kennengelernt und anschließend eine Beziehung mit ihr geführt. Die gebürtige Bulgarin soll mit dem 74-Jährigen den Umzug in ihre Heimat geplant haben. Dort wollte der Mann seinen Ruhestand verbringen und für diese Pläne ein Grundstück verkaufen, mehrfach überwies er der jungen Frau hohe Geldsummen.

Angeklagter soll sich ausgenutzt gefühlt haben

Am 1. August 2024 kam es nach Überzeugung des Gerichts zwischen beiden zum Streit, als dem Angeklagten klar geworden sei, dass es der Prostituierten nur ums Geld gegangen sei. Zuvor habe die Frau erkannt, dass sie erst mal kein weiteres Geld von ihrem Lebensgefährten bekomme. Daraufhin habe sie angekündigt, allein nach Bulgarien fahren zu wollen. Der 74-Jährige habe sich ausgenutzt und abserviert gefühlt, seine Zukunftspläne seien geplatzt gewesen. Aus Wut und Frust habe er beschlossen, die 33-Jährige zu töten.

Wie der Angeklagte die junge Frau tötete und wo ihre Leiche blieb, klärte der Prozess nicht. Doch zahlreiche Spuren belasteten den Mann schwer. Über die Revision muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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