Verurteilter im Mordfall Sabine legt Revision ein

Mehr als 32 Jahre nach dem Mord an einem 13-jährigen Mädchen wird ein Mann verurteilt, der für ihren Tod verantwortlich sein soll. Abgeschlossen ist die juristische Klärung aber noch nicht.
dpa |
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Ein heute 49-Jähriger ist nach Auffassung des Würzburger Landgerichts für den Tod der 13-jährigen Sabine im Jahr 1993 verantwortlich. Gegen das Urteil wegen Mordes hat er Revision eingelegt. (Archivbild)
Ein heute 49-Jähriger ist nach Auffassung des Würzburger Landgerichts für den Tod der 13-jährigen Sabine im Jahr 1993 verantwortlich. Gegen das Urteil wegen Mordes hat er Revision eingelegt. (Archivbild) © Daniel Vogl/dpa
Würzburg

Der mutmaßliche Mörder der 13-jährigen Sabine hat nach dem Urteil des Landgerichts Würzburg Revision eingelegt. Demnächst muss daher der Bundesgerichtshof den Schuldspruch in dem mehr als 32 Jahre zurückliegenden Mordfall überprüfen. Der heute 49 Jahre alte Verurteilte war Anfang der Woche zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Es handelte sich bereits um das zweite Urteil in dem Fall. Der Mann war bereits 2024 von einer anderen Kammer des Gerichts zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, hatte aber erfolgreich Revision eingelegt. Daher musste der Fall erneut aufgerollt werden. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert, weil aus ihrer Sicht die Beteiligung ihres Mandanten an der Gewalttat nicht bewiesen werden konnte. Für Staatsanwaltschaft und Nebenklage war es Mord - begangen durch den Angeklagten, der zur Tatzeit 17 Jahre alt war.

Opfer minutenlang gewürgt

Das Opfer wurde laut Anklage auf den Tennenboden einer Scheune auf dem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) gelockt. Die Schülerin starb am 15. Dezember 1993, nachdem sie minutenlang gewürgt und sexuell missbraucht worden war. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube auf dem Reiterhof zwei Tage nach der Tat gefunden.

Nach Angaben des Anklägers in einem ersten, lediglich für Journalisten öffentlichen Prozess zu dem Fall, fanden sich DNA-Spuren des Angeklagten am Tatort, an der Jeans-Innenseite, am Slip und an der Slipeinlage des Mädchens - unter anderem Sperma. Zunächst war ein anderer Jugendlicher unter Verdacht geraten und musste sich auch vor Gericht verantworten. Der Prozess endete mit einem Freispruch.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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