Verdi klagt in Karlsruhe gegen Ladenschlussgesetz

Das bayerische Ladenschlussgesetz ist auch nach einer Lockerung vergleichsweise restriktiv. Der Gewerkschaft Verdi genügt eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof nicht.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ als Quelle bevorzugen
Kleine Automatengeschäfte ohne Personal dürfen in Bayern sieben Tage die Woche öffnen. Die Gewerkschaft Verdi zieht nach Karlsruhe. (Archiv)
Kleine Automatengeschäfte ohne Personal dürfen in Bayern sieben Tage die Woche öffnen. Die Gewerkschaft Verdi zieht nach Karlsruhe. (Archiv) © Magdalena Henkel/dpa
München

Die Gewerkschaft Verdi klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Lockerung des Ladenschlusses in Bayern durch CSU und Freie Wähler. Damit ist die Staatsregierung nun mit der zweiten Klage gegen das vor gut einem Jahr im Landtag verabschiedete Gesetz konfrontiert. Seit Januar läuft schon eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, an diesem ersten Verfahren ist Verdi-Landesleiterin Luise Klemens als einzelne Klägerin beteiligt. Verdi will jedoch alle rechtlichen Wege gegen das Gesetz ausschöpfen, wie es in der Mitteilung heißt.

Landesleiterin Klemens wirft der Staatsregierung einen "Generalangriff auf die Beschäftigten im bayerischen Einzelhandel, auf deren Familien
und auf die Gesellschaft" vor. "Mit unserer Klage am Bundesverfassungsgericht kämpfen wir gegen die dramatischen Verschlechterungen des Arbeitnehmerschutzes." 

Sonntagsöffnungen ohne Personal erlaubt

Verglichen mit den meisten anderen Bundesländern wird der Ladenschluss in Bayern nach wie vor vergleichsweise restriktiv gehandhabt. So müssen die Geschäfte an Werktagen nach wie vor spätestens um 20.00 Uhr schließen. Eine wesentliche Neuerung war jedoch die Erlaubnis zur Sieben-Tage-Öffnung für kleine Automatensupermärkte ohne Personal mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche. Und in einem knappen Viertel der bayerischen Gemeinden, die als Ausflugs-, Kur- oder Wallfahrtsorte eingestuft sind, ist nun an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr der Verkauf von Lebensmitteln und "touristisch relevanten Warengruppen" erlaubt. 

"Die bayerische Staatsregierung handelt zugunsten der Handelskonzerne und gegen die Beschäftigten", kritisierte Thomas Gürlebeck, der Landesfachbereichsleiter Handel bei Verdi. Zum Vergleich: In Baden-Württemberg dürfen Geschäfte an Werktagen rund um die Uhr öffnen, auf der anderen Seite sind im Nachbarland maximal drei verkaufsoffene Sonn- und Feiertage erlaubt.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.