Urteil wegen Pflegebetrugs in Millionenhöhe rechtskräftig

Audio von Carbonatix
Der Betreiber eines ambulanten Pflegedienstes muss wegen Betrugs in Millionenhöhe eine Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verbüßen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts in Nürnberg, der Beschluss aus dem Mai wurde nun veröffentlicht. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Das Landgericht Nürnberg hatte den Mann im Dezember 2023 wegen Betrugs in 700 Fällen für schuldig erklärt. Den Pflege- und Krankenkassen war demnach ein Schaden in Höhe von etwa 3,3 Millionen Euro entstanden.
Dem Urteil des Landgerichts zufolge hatte der Mann den Pflegedienst im Raum Würzburg und Kitzingen ohne die vorgeschriebene verantwortliche Pflegekraft betrieben und stattdessen falsche Angaben gemacht. Solch eine Fachkraft ist aber notwendig, um überhaupt Geld der Kassen zu erhalten.
Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de
- Themen:
- Bundesgerichtshof