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"Auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt": Gericht verhängt lebenslange Haft

Bei der Attacke in der bayerischen Landeshauptstadt waren eine Mutter und ihre kleine Tochter getötet worden. Nun ist das Urteil gefallen.
Sophia Willibald
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Der Angeklagte Farhad N. wird am Urteilstag von Polizeibeamten in den Prozesssaal geführt.
Der Angeklagte Farhad N. wird am Urteilstag von Polizeibeamten in den Prozesssaal geführt. © Sven Hoppe (dpa)

Als der 7. Strafsenat am Donnerstag den Gerichtssaal an der Stettnerstraße 10 betritt, erheben sich alle Anwesenden von ihren Plätzen: Justizbeamte, Anwälte, Geschädigte und ihre Nebenklägervertretungen, Zuschauer und Medienvertreter.

In wenigen Sekunden soll der Vorsitzende des Senats, Michael Höhne, das Urteil in einem Prozess verkünden, der seit Anfang des Jahres vor dem Oberlandesgericht verhandelt wird – der Prozess um den Anschlag auf einen Verdi-Demonstrationszug am 13. Februar 2025.

Münchner Anschlag auf Verdi-Demo: Gericht verurteilt Farhad N. zu lebenslanger Haft

In insgesamt 34 Hauptverhandlungstagen wurden Beweise gesichtet, Zeugen gehört und Sachverständige hinzugezogen. Alles, um die grauenhaften Minuten des Anschlags genau zu rekonstruieren: die Sekunden, als Farhad N. an der Seidlstraße/Ecke Karlstraße mit seinem Mini Cooper in das Ende eines Verdi-Demonstrationszuges raste. Eine Mutter und ihre kleine Tochter starben, 44 weitere Menschen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem 25-jährigen Farhad N. einen religiös motivierten politischen Anschlag vor. In ihrem Schlussplädoyer vergangene Woche forderte sie eine lebenslange Haft für den Angeklagten und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Einen Prozesstag darauf plädierten die Verteidiger von Farhad N. dafür, bei ihm eine verminderte Schuldfähigkeit festzustellen und den Angeklagten in einer Psychiatrie unterzubringen. Sie begründeten dies damit, dass sich bei ihrem Mandanten ihrer Auffassung nach Merkmale einer "hebephrenen Schizophrenie" erkennen ließen.

Strafaussetzung nach 15 Jahren wäre nicht vertretbar, so der Vorsitzende

Am Donnerstagvormittag setzt Vorsitzender Michael Höhne zur Urteilsverkündung an. Im Saal ist es still, nur seine Stimme ist zu hören, dann – ein erleichtertes Raunen in den Zuschauerreihen. Farhad N. wird des Mordes in zwei Fällen, des versuchten Mordes in 23 Fällen sowie der Körperverletzung in weiteren Fällen schuldig gesprochen. Das Oberlandesgericht verurteilt ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe. Zudem stellt das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Strafaussetzung nach 15 Jahren wäre somit nicht vertretbar, erklärt der Vorsitzende.

Im Gesicht von Farhad N. lässt sich während der Urteilsverkündung kaum eine Regung ablesen. Auch nicht, als sich der Saal auf Weisung des Vorsitzenden wieder setzt und Michael Höhne beginnt, das Urteil zu begründen.

Am 13. Februar habe er seinen Entschluss in die Tat umgesetzt

Fast zwei Stunden lang zeichnet er nach, wie Farhad N., getrieben von einem fragilen Selbstwertgefühl, um die Anerkennung anderer buhlte. Wie er sich Ende 2024 zunehmend seinem muslimischen Glauben zuwandte. Dann konservative und anti-westliche Ansichten annahm und den Entschluss fasste, willkürlich Menschen anzugreifen und als Märtyrer im Paradies zu landen.

Als "eine Schneise der Verwüstung", beschrieb eine Beamtin der Spurensicherung das Bild, das sich ihr bot, als sie am 13. Februar 2025 an den Ort des Anschlags kam. Mit durchgedrücktem Gaspedal war Farhad N. in das Ende eines Demonstrationszuges gerast.
Als "eine Schneise der Verwüstung", beschrieb eine Beamtin der Spurensicherung das Bild, das sich ihr bot, als sie am 13. Februar 2025 an den Ort des Anschlags kam. Mit durchgedrücktem Gaspedal war Farhad N. in das Ende eines Demonstrationszuges gerast. © IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON (www.imago-images.de)

Am 13. Februar habe er seinen Entschluss in die Tat umgesetzt, als er seinen Mini Cooper vorbei an Polizeiautos in das Ende eines Verdi-Demonstrationszuges lenkte. Dabei habe er das Gaspedal voll durchgedrückt, sagt Höhne. Mit bis zu 42 km/h traf er auf die Menschen auf, die dort friedlich demonstrierten.

Vorsitz Höhne: "Die Tathandlung war auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt"

Eine Mutter, die sich laut Höhne bewusst mit ihrer zweijährigen Tochter am Ende des Demozuges befand, weil sie sich dort wegen der anwesenden Polizei sicher fühlte, wurde dort von Farhad N. mit seinem Auto mit voller Wucht erfasst. Amal und ihre kleine Tochter Hafsa überlebten den Angriff nicht und erlagen ihren schweren Verletzungen zwei Tage nach der Tat im Krankenhaus.

"Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt", fasst der Vorsitzende die entsetzliche Tat zusammen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Bundesanwaltschaft bliebe noch eine Woche Zeit, Revision einzulegen, teilt ein Gerichtssprecher mit.

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