Urteil gegen Ex-Stadtrat wegen Volksverhetzung rechtskräftig

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Das Urteil gegen einen ehemaligen Münchner Stadtrat wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Berufung des Grünen-Politikers Bernd Schreyer als unbegründet verworfen, bestätigte eine Gerichtssprecherin. Zuvor hatte die "Welt" darüber berichtet. Demnach kündigte Schreyer als Reaktion auf den Beschluss vom 18. Juli eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht an.
Schreyer hatte im Juni 2023 zum Streit um das Heizungsgesetz der Bundesregierung bei Twitter (heute X) geschrieben: "Obwohl es nie ein Heizungsverbot gab, ist es gelungen so gegen Grüne aufzuwiegeln, als seien sie die "neuen Juden", die "ausgemerzt" werden müssen, um Deutschland wieder alles Glück und Wohlstand zu bringen."
Vergleich von der Meinungsfreiheit gedeckt?
Dies wurde juristisch als eine Verharmlosung des Holocaust und damit als Volksverhetzung gewertet. Weil Schreyer Widerspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl einlegte, wurde er zunächst vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. In der nächsten Instanz verhängte das Landgericht München I 60 Tagessätze zu je 70 Euro, also in Summe 4.200 Euro. Nun wurde die Berufung gegen dieses Berufsurteil vom Obersten Landesgericht verworfen, das Urteil ist jetzt rechtskräftig.
Schreyer hatte in der Folge des Skandals sein Mandat zurückgegeben und sich ausdrücklich von der Äußerung distanziert und sie bedauert. Nun sagte er der "Welt": "Ich wollte vor der massiven Hetze gegen grüne Politik warnen, die seit 2021 eskalierte: Fake-Kampagnen, Aufrufe zur Gewalt und Mord, antisemitische Verschwörungserzählungen über eine angeblich global agierende Klima-Elite."
Sein Anwalt Jerzy Montag sagte der "Welt" weiter: Man müsse den Sachverhalt "schon sehr zurechtbiegen", um darin eine Verharmlosung des Holocaust zu erkennen. Der Tweet sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, eine Verfassungsbeschwerde geplant.
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