Ursula Herrmanns Bruder: Schwere Vorwürfe gegen Justiz
München - Ausgerechnet am 2. August, dem 55. Geburtstag von Michael Herrmann, soll die Entscheidung verkündet werden, wie es mit dem Zivilprozess um Ursula Herrmanns Bruder weitergehen soll. Das schreibt der 54-Jährige in einem offenen Brief, den er den Medien zukommen hat lassen. Dem Musiker geht es aber nicht nur um den Tinnitus, der ihn laut eigener Angaben seit 2010 als Folge des Strafprozesses, in dem er als Nebenkläger aufgetreten ist, quält. Deswegen fordert er Schmerzensgeld vom vermeintlichen Kidnapper. Der bestreitet weiterhin, das Mädchen verschleppt und getötet zu haben.
Ursula Herrmann: Einer der spektakuklärsten Kriminalfälle Deutschlands
Auch Michael Herrmann ist überzeugt, dass ein Unschuldiger im Gefängnis für den Tod seiner kleinen Schwester büßen muss. Er will, dass der Fall neu aufgerollt wird.
Rückblick: Der Fall Ursula Herrmann gilt als einer der spektakulärsten Kriminalfälle Deutschlands. Vor 37 Jahren, am 15. September 1981, ist die damals Zehnjährige am Ammersee entführt worden. Sie ist in einer vergrabenen Kiste eingesperrt worden, sie erstickte darin. Erst 2010 war der Täter in Augsburg verurteilt worden. Doch nach der langen Zeit blieben viele Zweifel an diesem Schuldspruch - Herrmann formuliert es so: "Vieles spricht dafür, dass ein Unschuldiger seit zehn Jahren im Gefängnis sitzt. Die Menschen, die den Tod meiner Schwester zu verantworten haben, leben in Freiheit. Damit will ich mich nicht abfinden."
Nur aufgrund von Indizien ist der Mann 2010 verurteilt worden
In seinem dreiseitigen Schreiben rekapituliert Herrmann den Zivilprozess und schildert, wie unbefriedigend er die juristische Aufarbeitung des Verbrechens findet. Dabei nennt er die gleichen Punkte, die bereits der Verteidiger des Verurteilten, Walter Rubach, Ende 2017 im AZ-Gespräch benannte: Erstens das Geständnis eines längst gestorbenen Freundes des Verurteilten. Darin gab er zu, das Loch für die Kiste, in der die kleine Ursula erstickt ist, gegraben zu haben. Ein paar Stunden später widerrief er es. Von dem Geständnis existiert außerdem nur ein Gedächtnisprotokoll. Doch das reichte aus, zusammen mit dem zweiten kritischen Punkt, einem Tonbandgerät, um den Angeklagten hinter Gitter zu bringen.
Das Aufnahmegerät, das beim Tatverdächtigen gefunden worden war, soll dieser für die Aufzeichnung des BR-Jingles verwendet haben, das bei den Erpresseranrufen, die Familie Herrmann erreichten, zu hören gewesen ist. Erst im Juni kam es erneut zu einem Schlagabtausch zweier Gutachter zu dem besagten Tonbandgerät und dem Gutachten dazu. Schließlich war dieses Gutachten das Hauptindiz, das den heute 68-Jährigen ins Gefängnis im Jahr 2010 brachte.
Nun wird am 2. August der Prozess fortgeführt, vielleicht sogar ein Urteil verkündet. Herrmann hegt enorme Zweifel, ob er mit dem, was der Richter dann verkünden wird, wohl zufrieden sein und ob er mit dem Tod seiner Schwester endlich abschließen kann. "Kann es sein, dass der Augsburger Justiz nicht an wirklicher Aufklärung des Falles Ursula Herrmann, dem Tod meiner kleinen Schwester, gelegen ist?", fragt er.
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