Ursula Herrmann-Prozess: Der „Knack“-Punkt
Am Donnerstag sind die Plädoyers: Werner M. könnte fast 29 Jahre nach dem Tod des Mädchens verurteilt werden. Die Nebengeräusche auf einem Tonbandgerät sollen seine Schuld beweisen.
Ist Werner M. (59) schuldig oder unschuldig: Der „Knackpunkt“ im Ursula-Herrmann-Prozess sind wohl im wahrsten Sinne des Wortes die knackenden Geräusche, die 1981 bei den Erpresser-Anrufen zu hören waren. Die zehnjährige Ursula Herrmann aus Eching am Ammersee war im September 1981 entführt worden. Das Mädchen erstickte wenig später in einer Holzkiste, die der Täter im Wald bei Eching vergraben hatte.
Der Erpresser forderte zwei Millionen Mark per Brief. Um den psychischen Druck noch zu erhöhen, rief er immer wieder bei den verzweifelten Eltern des Mädchens an, sagte nichts, spielte aber die Verkehrsmelodie von B3 als Erkennungszeichen vom Band ab.
Das Knacken auf dem Erpresser-Tonband könnte für Werner M. jetzt, fast 29 Jahre nach dem schrecklichen Verbrechen, zum Fallstrick werden. Er ist angeklagt des erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge, seine Frau Gabriele wird der Beihilfe beschuldigt. Denn bei ihnen wurde genau das Tonbandgerät gefunden, das laut LKA-Gutachterin Dagmar Boss wahrscheinlich bei der Produktion der Erpresseranrufe verwendet wurde.
Am Donnerstag werden nach dem 13-monatigen Verhandlungsmarathon am Augsburger Landgericht die Plädoyers gehalten.
Die Verteidigung hat in den letzten Wochen versucht, das belastende Gutachten zu widerlegen oder glaubhaft zu machen, dass das Gerät erst seit 2007 im Besitz des Angeklagten ist. Beides ist bislang nicht überzeugend gelungen. Werner M. behauptet, das Gerät bei einer Urlaubsreise in Beverungen auf einem Flohmarkt gekauft zu haben.
Das allerdings wäre ein sagenhafter Zufall. Der Mann, der 1981 wie die kleine Ursula in Eching wohnte und seinerzeit bereits einmal ins Visier der Fahnder geraten war, kauft 26 Jahre später ausgerechnet das Gerät, mit dem der Erpresser das Band mit seinen Anrufen aufzeichnete und an einem öffentlichen Telefon abspielte?
Das Schaltgeräusch der Mitschnitte hatte die erfahrene LKA-Ermittlerin Dagmar Boss in 20 Jahren Arbeit am Fall Ursula Herrmann 1000 Mal gehört. Die Expertin sagte vor Gericht aus, sie hätte beim Drücken der Starttaste des bei Werner M. beschlagnahmten Grundig TK 248 ein „Aha-Erlebnis" gehabt. Es sei sehr ähnlich wie das Geräusch, das sie auf den Mitschnitten gehört hatte. Daher und wegen der charakteristischen und mit den Anrufen übereinstimmenden Normabweichungen des Gerätes – verursacht durch die Fehlstellung der Tonköpfe – sei es „wahrscheinlich", dass genau dieses Gerät für die Anrufe benutzt wurde.
Nur ganz zu Beginn des Prozesses ließ Werner M. eine 23-seitige Erklärung verlesen, darin heißt es unter anderem: „Ich habe mit der Sache nichts zu tun.“ Seitdem schweigt der große, bärtige Mann auf der Anklagebank.
Doch spätestens seit dem Gutachten der Phonetik-Expertin zieht sich die Schlinge immer enger zu. Da wirkt es wie der letzte Strohhalm, wenn die Verteidiger Walter Rubach und Wilhelm Seitz beantragten, gestern noch einmal zwei weitere Zeugen vom Beverunger Flohmarkt zu hören. In der vagen Hoffnung, so könne doch noch bewiesen werden, dass Werner M. das Tonbandgerät erst vor zwei Jahren kaufte.
Staatsanwältin Brigitta Baur ist zuversichtlich, dass die Beweise für eine Verurteilung reichen. „Wir haben nicht nur das Tonbandgerät.“ Die Gesamtschau der Indizien soll zur Verurteilung führen.
Warum die Anklage auch nach über 50 Prozesstagen und über 150 Zeugen von seiner Schuld überzeugt ist: Werner M. hatte hohe Schulden, als die Entführung passierte, er wohnte nur wenige Meter von der Familie Herrmann entfernt, er war als Bastler bekannt, restaurierte Segelschiffe. Das beim Bau der Kiste verwendete Sperrholz wird auch beim Bootsbau verwendet.
Und sein Alibi sei keins, sagt die Anklage. Auch die Telefonüberwachung des Angeklagten könnte als Indiz für seine Schuld dienen: Gegenüber einem Spezl hatte er den Tod des Mädchens als „Betriebsunfall“ bezeichnet.
Aber auch die Verteidigung hat Argumente, will einen Freispruch erreichen: Es fehlen handfeste Beweise wie DNS-Spuren, Fingerabdrücke oder verwertbare Zeugenaussagen. In den 28 Jahren seit dem Tod des Mädchens sind der Polizei zudem viele Ermittlungsfehler unterlaufen. Unter anderem wurde eine falsche Spur gesetzt, die den Fall Ursula Herrmann sogar eine Zeit lang mit dem Münchner Mordfall Charlotte Böhringer in Verbindung brachte.
Mitte der 80er Jahre kam es innerhalb der Soko sogar zum internen Streit, wer denn nun Hauptverdächtiger sei. Statt weiterhin Werner M. zu verfolgen, konzentrierten sich die Ermittler danach auf den Münchner Polizisten Harald W., der inzwischen verstorben ist. Dieser Komplex wurde auch im Prozess noch einmal gründlich aufgearbeitet. Auch die Familie von Ursula Herrmann hatte wie die Verteidigung eher den Polizisten als den Nachbarn Werner M. im Verdacht – auch Ursulas Eltern hatten in dem Prozess ausgesagt. Doch die geladenen Zeugen konnten den Verdacht gegen Harald W. nicht erhärten – im Gegenteil.
Vielen Prozessbeobachtern, auch denen, die anfangs zweifelten, scheint eine Verurteilung von Werner M. inzwischen sehr wahrscheinlich. Am 25. März soll das Urteil gesprochen werden.
John Schneider
Die Chronologie des Falls
15. September 1981: Ursula Herrmann (10) wird gegen 19.35 Uhr auf dem Heimweg am Ammersee vom Fahrrad gerissen, 800 Meter durch den Wald geschleppt und in eine Holzkiste gesteckt. Die hatten die Täter im Wald bei Eching eingegraben. Doch die Belüftung des Verstecks versagt, das Mädchen erstickt nach wenigen Stunden.
18. September 1981: Nach mehreren Anrufen, bei dem das Bayern3-Verkehrszeichen abgespielt wird, trifft ein Erpresserbrief ein. Die Täter verlangen zwei Millionen Mark, obwohl sie da wohl schon wissen, dass Ursula tot ist. Nach einem zweiten Brief drei Tage später bricht der Kontakt ab.
4. Oktober 1981: Die Kiste mit der Leiche des Mädchens wird gefunden.
15. Juli 1995: Der in den späten 80er Jahren verdächtigte Ex-Polizist Harald W. stirbt an Magenblutungen. Er soll durch den Druck der Ermittlungen Alkoholiker geworden sein.
Oktober 2007: Das Haus von Werner M. in Kappeln (Schleswig-Holstein) wird durchsucht. Die Ermittler finden ein Tonbandgerät Marke Grundig TK 248. Das Telefon wird abgehört.
28. Mai 2008: Werner M. wird verhaftet.
19. Februar 2009: Prozessauftakt: Werner M. wird erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge vorgeworfen, seiner Frau Beihilfe. Sie soll Erpresserbriefe geklebt haben.
18. März 2010: Die Plädoyers werden gehalten.
25. März 2010: Voraussichtlich das Urteil.
15. September 2011: An diesem Tag würde die Tat verjähren.
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