Umweltverbände wollen Fischotter-Abschuss landesweit kippen

Der Fischotter ist in Bayern immer wieder ein Fall fürs Gericht. Darf er abgeschossen werden, weil er den Fischbestand gefährdet oder nicht? Die neueste Entwicklung.
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In Bayern wird immer wieder gerichtlich um den Fischotter gestritten. (Archivbild)
In Bayern wird immer wieder gerichtlich um den Fischotter gestritten. (Archivbild) © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
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München

Mit dem Ziel, den Fischotter in Bayern weiterhin streng zu schützen, wenden sich Umweltschützer an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund Naturschutz in Bayern (BN) haben nach eigenen Angaben einen Normenkontrollantrag eingereicht. Ein Sprecher des VGH in München bestätigte den Vorgang.

Was fordern die Umweltschützer in dem Antrag?

Nach Mitteilung von DUH und BN soll damit die Änderung der jagdrechtlichen Ausnahmeverordnung hinsichtlich des Fischotters gerichtlich überprüft werden. Die bayerische Staatsregierung versuche seit Jahren, sich über europäisches Artenschutzrecht hinwegzusetzen, hieß es weiter. Die ermöglichten Tötungen und das Fangen der Tiere gefährde, dass sich die ehemals fast ausgerottete Fischotter-Population in Bayern weiter stabilisieren kann. 

Die Umweltschützer stören sich beispielsweise daran, dass nach der Regelung auch Jungtiere geschossen werden können. Beim Fangen mit Kastenfallen sei die Verletzungsgefahr hoch. "Bayern muss bedrohte und streng geschützte Arten wie den Fischotter endlich schützen – und das geht nur mit einem Jagdrecht, das sich am Naturschutz orientiert", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner laut Mitteilung.

Der Fischotter ist schon lange ein Thema für die Justiz

Der Fischotter beschäftigt Politik, Behörden und Justiz schon lange: Die Regierungen der Oberpfalz und Oberfrankens hatten in den vergangenen Monaten Allgemeinverfügungen erlassen, so dass unter bestimmten Voraussetzungen in bestimmten Gebieten Tiere abgeschossen werden dürfen. Jedoch wurde jüngst die Oberpfälzer Behördenverfügung gestoppt: Der VGH hatte entschieden, dass die Allgemeinverfügung vorläufig nicht angewendet werden darf. Nun muss das Verwaltungsgericht Regensburg ein Hauptverfahren dazu durchführen, so lange dürfen keine Otter getötet werden. 

Einige Wochen zuvor hatte der VGH auch schon eine entsprechende Anordnung hinsichtlich des geplanten Otterabschusses in Oberfranken aufgehoben. Um die Tötung der Fischotter gibt es seit Jahren immer wieder rechtliche Auseinandersetzungen. Im Frühjahr 2024 hatte der VGH eine Landesverordnung für unwirksam erklärt. Vor knapp einem Jahr war dann die neue Verordnung in Kraft getreten.

Teichwirte und Aiwanger sehen Gefahren durch den Fischotter

Teichwirte beklagen, dass Fischotter ihre Bestände gefährdet und so die ganze Branche in Gefahr bringe. Ein Fischotter braucht nach Angaben des Landesfischereiverbands pro Jahr mindestens 400 bis 500 Kilo Nahrung, etwa 95 Prozent davon sind Fisch.

Bedient er sich in Teichen, sei nicht nur der tatsächliche Fraß eine Gefahr, sondern auch der Stress, den die Fische angesichts der Bedrohung verspürten: Sie würden dann weniger fressen und seien empfänglicher für Krankheiten. Otter gefährden auch in freien Gewässern Fischbestände.

Der für die Jagd verantwortliche Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hatte im vergangenen Juni betont, dass der Fischotter auch seltene Arten und Biotope gefährde. "Teiche werden wegen der Otterschäden an Fischen stillgelegt und gehen damit auch als Biotope für Amphibien verloren." Der stark gefährdete Huchen oder auch Flussperlmuscheln würden vom Otter vernichtet.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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