Tumulte vor Starnberger Polizeiwache: Angeklagte gestehen teilweise

Nach den Tumulten vor der Starnberger Polizeiinspektion im vergangen Jahr legen drei Angeklagte Geständnisse ab.
AZ/dpa |
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Die Polizeiinspektion Starnberg: Rund 50 Schüler haben hier im Juli 2019 versucht, einen 15-Jährigen aus dem Polizeigewahrsam zu befreien.
Die Polizeiinspektion Starnberg: Rund 50 Schüler haben hier im Juli 2019 versucht, einen 15-Jährigen aus dem Polizeigewahrsam zu befreien. © Sina Schuldt/dpa

Starnberg - Im Prozess um die Tumulte vor der Starnberger Polizeiwache im Juli 2019 haben drei der fünf Angeklagten teilweise gestanden. "Sie haben sich zur Anklage geäußert, ihre Sicht geschildert", sagte ein Sprecher des Amtsgerichts am Donnerstag. Im Anschluss sagten am Donnerstag im Amtsgericht Starnberg Zeugen aus.

Den vier Jugendlichen und einem Heranwachsenden wird unter anderem Landfriedensbruch sowie Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Sie sollen zu der Gruppe gehören, die im vergangenen Juli randalierte, um einen 15-Jährigen aus dem Polizeigewahrsam zu befreien. Laut Anklagebehörde hatte dieser zuvor einen Platzverweis nicht befolgt und sollte deshalb zur Polizeiinspektion gebracht werden.

Der 15-Jährige wehrte sich - zeitgleich hätten sich 40 bis 50 junge Leute zusammengerottet und die Freilassung gefordert. Einige sollen in Richtung der Polizeibeamten getreten, geschlagen und geschubst haben. Mindestens die Hälfte der Gruppe sei den Beamten schreiend zur Dienststelle gefolgt. Die Jugendlichen traten und schlugen gegen die Türe, ein Fenster zersprang durch den Wurf von Steinen und einer Flasche. Rund 70 Polizeibeamte waren damals im Einsatz, um die tumultartige Szene zu beenden.

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Der Prozess soll am Freitag sowie am Donnerstag kommender Woche (24. September) fortgesetzt werden. Das Urteil soll voraussichtlich am Donnerstag kommender Woche verkündet werden.

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2 Kommentare
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  • DaMamaIhrBua am 18.09.2020 07:57 Uhr / Bewertung:

    In einer funktionierenden Gesellschaft hat man Rechte und Pflichten. Sie geht vor die Hubde, wenn nur noch Rechte und keine Pflichten mehr sind.

  • NoOaner am 18.09.2020 09:20 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von DaMamaIhrBua

    Eine dieser Pflichten ist es andere Menschen, dazu zählen auch Polizeibeamte, zu respektieren! Was hier passiert ist, ist an Respektlosigkeit nicht zu überbieten. Aber scheinbar haben die Anwälte dieser Halbstarken einen guten Einfluss.

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