Tödliche Schleusung - Haftstrafen für Scouts rechtskräftig
Rund ein Dreivierteljahr nach dem Unfall eines völlig überladenen Schleuserautos mit sieben Toten auf der A94 sind die mehrjährigen Haftstrafen gegen drei Begleitfahrer rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen der Angeklagten, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler ergeben.
Das Landgericht Traunstein hatte im Dezember 2024 den damals 23 Jahre alten Fahrer des Fahrzeugs, das den Schleuserwagen mit den Migranten begleitete, zu 14 Jahren Haft verurteilt; er war zugleich Organisator der Schleusertour. Zwei zum Urteilszeitpunkt 24 und 18 Jahre alte Mitfahrer verurteilte die Jugendkammer zu fünf Jahren Freiheits- beziehungsweise Jugendstrafe.
Flucht mit Todesfolge
Dem Urteil zufolge hatte der Organisator im Oktober 2023 die Schleusung von Wien nach Deutschland von 22 türkischen und syrischen Staatsangehörigen mit Kleintransporter geplant, der nur über neun reguläre Sitzplätze verfügte. Die beiden anderen Angeklagten sollten mit einem Begleitfahrzeug die Schleusung gegen polizeiliche Kontrollen absichern.
Der völlig überladene Kleintransporter geriet jedoch in eine Kontrolle, raste vor der Polizei davon und krachte mit etwa 150 Kilometern pro Stunde in der Ausfahrt Waldkraiburg/Ampfing in die Leitplanke. Ein sechs Jahre altes Kind wurde aus dem Auto geschleudert, blieb auf dem Grünstreifen liegen und starb. Weitere sechs Migranten kamen ums Leben. Einer der Verletzten wird ein Leben lang ein Schwerstpflegefall bleiben, ein weiterer nie wieder arbeiten können.
Auch Fahrer scheiterte vor dem BGH
Den Fahrer des Kleintransporters hatte das Landgericht Traunstein wegen Einschleusens mit Todesfolge, eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung zu 15 Jahren Haft verurteilt. Bereits im April hatte der Bundesgerichtshof auch seine Revision verworfen.
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