Tödliche Messerstiche in Würzburg - BGH hebt Freispruch auf

Vor fast zwei Jahren nimmt ein Streit vor einem Würzburger Club ein tödliches Ende. War es Notwehr? Mit dem Fall muss sich das Landgericht Würzburg nun noch einmal beschäftigen.
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Der BGH hat ein Urteil aus Würzburg geprüft. (Archivbild)
Der BGH hat ein Urteil aus Würzburg geprüft. (Archivbild) © Uli Deck/dpa
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Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch eines Mannes nach einer tödlichen Auseinandersetzung vor einem Club in der Würzburger Innenstadt aufgehoben. Das Landgericht Würzburg war im vergangenen Sommer zwar überzeugt, dass der Angeklagte im September 2023 mit mehreren Messerstichen einen Clubbesucher getötet und zwei weitere verletzt hatte. Da Notwehr nach Ansicht des Gerichts aber nicht ausgeschlossen werden konnte, sprach es den damals 23-jährigen Spanier frei.

Kurz vor der Auseinandersetzung sei der Angeklagte von verschiedenen Personen geschubst, gestoßen und geschlagen worden und habe dabei auch einen Trommelfellriss erlitten. Die genauen Umstände der Tat seien im Prozess aber unklar geblieben, so das Landgericht. Es wandte daher den sogenannten Zweifelssatz an: "In dubio pro reo" - Im Zweifel für den Angeklagten. Der Mann wurde vom Vorwurf des Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger legten gegen das Urteil Revision ein, die nun am BGH Erfolg hatte. Die Karlsruher Richterinnen und Richter hoben den Freispruch auf, weil sie bei ihrer Prüfung Fehler in der Beweiswürdigung fanden. Das Würzburger Landgericht habe "den Zweifelssatz rechtsfehlerhaft angewendet", entschied der Senat. Der Fall muss an einer anderen Kammer des Landgerichts neu verhandelt und entschieden werden. (Az. 1 StR 9/25)

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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