Städte sollen leichter Steingärten verbieten können
München (dpa/lby) - Städte und Gemeinden sollen die vor allem bei Naturschützern verpönten Steingärten in Bayern leichter verbieten können. Mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung möchte Bauministerin Kerstin Schreyer (CSU) den Kommunen auch mehr Möglichkeiten geben, die Ortsgestaltung zu regeln und zum Beispiel Steingärten verbieten zu lassen. "Wir wollen keine versteinerten Städte, sondern Natur und Artenvielfalt. Auch fürs Kleinklima vor Ort sind blühende Gärten eine spürbare Wohltat", sagte sie in München.
Für Besitzer können Vorgärten vorwiegend aus Schotter pflegeleicht und praktisch sein. Für Tiere und das Klima im Kleinen sind sie aber alles andere als optimal. So brauchen manche Schmetterlingsarten Gräser, Sauerampfer oder Klee. Beim Tagpfauenauge und beim Kleinen Fuchs sind es Brennnesseln. Mehrere Kommunen wie Bremen haben schon Gesetze beschlossen gegen den Trend zu steinernen Vorgärten.
"Wie man die Ortsgestaltung in den Städten und Gemeinden am sinnvollsten regelt, wissen die Kommunen selbst am besten", sagte Schreyer. "Wir geben den Städten und Gemeinden daher mehr Handlungsspielraum." Es sei auch Wunsch der Kommunen gewesen, die Ortsgestaltung selbst lokal regeln zu können. "Diese Lösung ziehen wir einem bayernweiten Verbot vor", sagte die Ministerin.
Die neue Fassung der Bauordnung hat schon den Ministerrat passiert und war schon Thema im Landtag, der sie letztlich beschließen muss.
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