Staatsregierung lässt Begriff der "Leitkultur" im Unklaren

Der politisch heftig umkämpfte Begriff der deutschen "Leitkultur" für Einwanderer bleibt wolkig. Das Sozialministerium hat keine klare Definition.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Welche Umgangsformen, Sitten und Gebräuche  gibt die deutsche "Leitkultur" vor? Die Staatsregierung beantwortet die Frage nicht.
dpa Welche Umgangsformen, Sitten und Gebräuche gibt die deutsche "Leitkultur" vor? Die Staatsregierung beantwortet die Frage nicht.

München - Das Sozialministerium hat eine Anfrage der Grünen nach der Definition des Begriffs der deutschen "Leitkultur" quasi unbeantwortet gelassen, wie aus einem Dokument hervorgeht. Somit bleibt auch unklar, an welchen "vorherrschenden Umgangsformen, Sitten und Gebräuchen" sich Flüchtlinge und in Bayern lebende Ausländer orientieren sollen. Die Staatsregierung will in ihrem Integrationsgesetz in Bayern lebende Ausländer zur Achtung der Leitkultur verpflichten.

Lesen Sie hier: Nachverdichten muss bezahlbare Wohnungen schaffen

Die Augsburger Abgeordnete Christine Kamm wollte wissen, was damit gemeint war. Doch in der Antwort erläutert das Ministerium nicht den Begriff - sondern zitiert lediglich den Gesetzestext: Bayern sei "tief eingewurzelt in Werte und Traditionen des gemeinsamen christlichen Abendlands und weiß zugleich um den jüdischen Teil seiner Identität."

Die Grünen-Politikerin wollte weiter wissen, an welchen vorherrschenden Umgangsformen Einwanderer sich orientieren sollen. Antwort: "Die vorherrschenden Umgangsformen, Sitten und Gebräuche, die im Einklang mit Recht und Gesetz stehen, sind zu respektieren."

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.