"Und zwar sofort": Söder mit Forderung an die Grünen nach CSD-Anschlag

Das bayerische Kabinett tagt am idyllischen Starnberger See. Doch es geht um ernste Themen, auch um den Anschlag in Berlin. Der Ministerpräsident hat eine klare Forderung.
AZ/dpa |
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Markus Söder leitet eine Kabinettssitzung an ungewohntem Ort.
Markus Söder leitet eine Kabinettssitzung an ungewohntem Ort. © Peter Kneffel/dpa

Nach dem Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days in Berlin hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Grünen aufgefordert, ihre Klage in Karlsruhe gegen Bayerns Polizeiaufgabengesetz (PAG) zurückzuziehen. "Und zwar sofort", sagte Söder nach einer Kabinettssitzung auf der "MS Starnberg" auf dem Starnberger See. Man brauche die Möglichkeit, Gefährder nicht nur teuer zu überwachen, sondern auch die Möglichkeit, diese zum Schutz der Bevölkerung rechtzeitig und sicher in Gewahrsam zu nehmen.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) habe berichtet, dass Bayern mit seinem Polizeiaufgabengesetz eine richtige Entscheidung getroffen habe, nämlich Gefährder stärker in Gewahrsam zu nehmen, sagte Söder "Dies wird von Linken und Grünen beim Bundesverfassungsgericht bis heute beklagt. Ich fordere die Grünen auf, diese Klage zurückzunehmen", sagte der CSU-Vorsitzende.

Karlsruhe ist derzeit dabei, die weitreichenden Befugnisse der bayerischen Polizei zu überprüfen. Umstritten ist beispielsweise, dass die bayerische Polizei Bürgerinnen und Bürger laut PAG nach richterlicher Anordnung bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam nehmen darf, um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung zu verhindern. 

Söder: Krasse Fehlentscheidung des Berliner Gerichts

Söder beklagte zugleich eine "krasse Fehlentscheidung" des Gerichts in Berlin beim Umgang mit dem späteren Täter. "Anders kann man das gar nicht sagen."

Abdul B. war zuletzt im Mai zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht beschloss aber eine sogenannte Vorbewährung - eine Möglichkeit, die das deutsche Jugendstrafrecht bietet. Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, sollte so erst sechs Monate später entschieden werden, und nur erfolgen, wenn Abdul B. seinen Auflagen nachkomme, regelmäßig Beratungsgespräche besuche und sich straffrei verhalte. Der Haftbefehl gegen Abdul B. wurde mit dem Urteil aufgehoben - er kam frei. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe und legte Berufung ein. Das Urteil wurde daher nicht rechtskräftig.

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  • JENZZ vor 23 Stunden / Bewertung:

    Der gewohnt reflexartig reagierenden Politik würde es gut tun, etwas besonnener zu bleiben. Die Tat wird dadurch natürlich nicht ungeschehen, aber jetzt in gewohnt lauten Tönen schärfere Gesetze usw. zu fordern, bringt die Sache selbstverständlich nicht weiter. Bei und nach jedem unschönen Ereignis gilt es die Systeme zu prüfen. Das ist normales politisches Tagesgeschäft, wie sich Herr Söder äußert. Karlsruhe kümmert sich um das PAG und das ist auch gut so. Die Unsicherheit in der CSU dürfte recht groß sein, was Karlsruhe entscheidet. Die Reflexfähigkeit wäre an anderen wichtigen Stellen von Nöten, bspw. wenn der Politik dauerhafte Untätigkeit beim Menschen/Klimaschutz in der hundertsten Studie nachgewiesen wurde.

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  • Der wahre tscharlie am 28.07.2026 17:13 Uhr / Bewertung:

    Sofort, aber schnell, und keine Diskussionen mit Söder, ihr Grünen. Nehmt die Klage zurück. (Ironie)

    Es gehört doch zum Geschäft eines Politikers, das PAG jetzt mit dem Anschlag in Verbindung zu bringen. Wobei es beim PAG um tiefe Eingriffe in unsere Bürgerrechte geht.

    Und wenn sich Jemand still und heimlich radikalisiert, der vorher Null auffällig war, und dann ein Auto klaut, er braucht ja nicht mal ein eigenes, und morgen beschließt in eine Menschenmenge zu fahren, das wird nicht mal Söders PAG verhindern können.

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  • Frale am 28.07.2026 17:30 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    "tiefe Eingriffe in unsere Bürgerrechte" .. was soll das ??? Wenn man sich normal und nach Gesetz verhält, braucht man vor so was keine Angst zu haben ! Oder ?

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