Siebenjähriger getötet und Pfleger verletzt - Neues Urteil

Im zweiten Prozess um den tödlichen Messerangriff auf ein siebenjähriges Kind im Bezirkskrankenhaus Regensburg hat das Landgericht Weiden einen Jugendlichen erneut wegen Mordes verurteilt. Es verhängte eine Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten gegen den inzwischen 16-Jährigen - und bestätigte damit die Strafe aus dem ursprünglichen Urteil. Außerdem wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Der Fall war neu aufgerollt worden, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil aus dem vergangenen Jahr teilweise aufgehoben hatte. Konkret ging es um einen bei dem Angriff auf das Kind verletzten Pfleger. Der BGH hatte beanstandet, dass die Verletzung des Pflegers nicht als versuchtes Tötungsdelikt eingestuft worden war. Dies wurde nun im zweiten Urteil abgeändert, an der Höhe der Strafe änderte sich dadurch nichts.
Angriff auf Pfleger laut Gericht versuchter Mord
"Die Kammer hat den Angriff auf den Pfleger, der den Angeklagten zu entwaffnen versuchte, als versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gewertet", teilte das Gericht nach dem Abschluss des nicht öffentlichen Verfahrens mit. "Die Kammer geht davon aus, dass bei Tatbegehung die Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung im Sinne einer schweren anderen seelischen Störung erheblich vermindert", jedoch nicht aufgehoben gewesen sei.
Einen Vorbehalt der Sicherungsverwahrung sprach das Gericht nicht aus, "da der Angeklagte bis zu einer Heilung beziehungsweise einem Wegfall der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit unbefristet in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird".
Was war geschehen?
Nach Überzeugung der Jugendkammer hatte der Jugendliche als Patient des Bezirkskrankenhauses Regensburg den Plan gefasst, bereits länger bestehende Tötungsfantasien in die Tat umzusetzen. Es sei ihm gelungen, nach einem Besuch bei seinen Eltern zwei Messer auf das Klinikgelände zu schmuggeln.
Am 26. Oktober 2023 stach der Jugendliche demnach im Zustand verminderter Schuldfähigkeit unvermittelt auf einen in der Klinik tätigen, 63 Jahre alten Lehrer und anschließend mehrfach auf einen Siebenjährigen ein. Das Kind starb, der Lehrer erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Der Pfleger, der den Angreifer überwältigte und diesem das Messer aus der Hand schlug, wurde ebenfalls verletzt.