Sexualverbrechen von 1988: BGH bestätigt lebenslange Haft
Karlsruhe/Aschaffenburg - Er vergewaltigte eine junge Frau, erstach sie fast mit einem Schraubenzieher und verscharrte sie dann im Wald - nun ist der Täter mehr als 30 Jahre später rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Mittwoch die Revision des Mannes. Damit hat seine Verurteilung wegen versuchten Mordes Bestand (Az. 1 StR 476/18).
Es sei äußerstes Glück gewesen, dass damals nicht noch Schlimmeres passiert sei, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Raum bei der Verkündung der Entscheidung. Die Frau hatte bei der Tat im Jahr 1988 in Aschaffenburg 18 Stichwunden erlitten. Trotzdem kam die 22-Jährige wieder zu sich und konnte sich lebensgefährlich verletzt zu einer Straße schleppen. Ein Autofahrer brachte sie ins Krankenhaus.
Der Fall ist so besonders, weil die Polizei den Täter erst 2017 dank alter DNA-Spuren fasste. Im Prozess vor dem Landgericht Aschaffenburg hatte der Mittfünfziger nur die Vergewaltigung gestanden, die längst verjährt wäre. Dann habe er einen "Filmriss" gehabt.
Die Richter hatten ihm das nicht abgenommen. Nach ihrem Urteil von Mai 2018 wollte der Mann sein Opfer töten, um ungestraft davonzukommen. Zur Sicherheit sei er sogar noch einmal umgekehrt und habe der am Boden liegenden Frau weitere Stiche zugefügt.
Die obersten Strafrichter des BGH zogen das nicht in Zweifel. Im Senat gab es aber zunächst Uneinigkeit wegen der Höhe der Strafe. Bei versuchtem Mord kann diese gemildert werden, dann wären nur zwischen 3 und 15 Jahren Haft zu verhängen. Verzichtet ein Gericht darauf, muss es das gut begründen. Ein möglicher Grund für eine Milderung wäre gewesen, dass die Tat schon so lange zurückliegt. Darauf war das Landgericht in seinem Urteil aber nicht ausdrücklich eingegangen.
Nach letzten Beratungen stützten die BGH-Richter die Entscheidung aber. Ein Kriterium sei auch die "Vollendungsnähe", sagte Raum - also wie viel noch zum Mord gefehlt hätte. "Und da muss ich ehrlich sagen: Etwas "Vollendungsnäheres" habe ich selten gesehen."
Die 22-Jährige aus dem Raum Offenbach war nach einem Discobesuch zum Zufallsopfer geworden. Der Täter, dessen Leben von Arbeitslosigkeit, Alkohol und Gewalt geprägt war, hatte wahllos nach einer Frau Ausschau gehalten, um einen brutalen Pornofilm nachzuspielen.
Die Frau, die sich mit großer Willensstärke zurück ins Leben gekämpft und schon im Landgerichtsprozess Beobachter beeindruckt hatte, war auch in Karlsruhe als Nebenklägerin anwesend. "Ich würde mich einfach gut fühlen, wenn er ordentlich bestraft wird", hatte sie dem Senat am Verhandlungsende gesagt. "Ich kann nur sagen: Ich habe Lebenslang."
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