Schont Bayern Superreiche besonders? Große Kulanz bei der Schenkungsteuer

Der technische Begriff provoziert bereits: Die Finanzämter müssen eine "Verschonungsbedarfsprüfung" vornehmen, wenn ein Erbe oder Beschenkter mehr als 26 Millionen Euro zu erwarten hat. Wenn er die anfallende Erbschafts- beziehungsweise Schenkungsteuer nicht aus seinem verfügbaren Vermögen bestreiten kann, also "bedürftig" ist, muss ihm die Steuer auf Antrag erlassen werden. Nicht ein Teil davon, sondern komplett.
So bestimmt es Paragraf 28a des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG). In Bayern sind offensichtlich immer mehr Millionenerben von Haus aus zu arm, um die Schenkungsteuer zu berappen. Ein Fall eines zu armen Beschenkten ging kürzlich durch die Medien: Verlagsmilliardärin Friede Springer hat laut Berichten ein Vermögen im Wert von ungefähr einer Milliarde Euro steuerfrei an Mathias Döpfner per Schenkung übertragen.

Ob es 2025 solche Fälle auch in Bayern gab, lässt sich wegen des Steuergeheimnisses nicht sagen. Tatsache ist, dass im vergangenen Jahr im Freistaat 2,37 Milliarden Euro an Schenkungsteuer nach der Regelung des ErbStG von den Finanzämtern erlassen wurden. Wie viele Fälle an bedürftigen Beschenkten sich dahinter verbergen und ob darunter womöglich ein Milliarden-Steuerfall ist, bleibt unbekannt. Dem SPD-Landtagsabgeordneten Florian von Brunn teilte das bayerische Finanzministerium lediglich mit, dass der Fiskus pro Fall auf 34,6 Millionen Euro verzichtete.
Bayern als "Steuerparadies light"? Was Experten zur Schenkungsteuer sagen
Für einen Sozialdemokraten wie von Brunn ist das ein "schockierender Befund". Noch mehr wundert sich der SPD-Politiker, dass die Erlass-Gesamtsumme im vergangenen Jahr geradezu explodiert ist. Von 2019 bis 2024 bezifferte das Finanzministerium die Summe der erlassenen Schenkungsteuer auf 3,3 Milliarden Euro – also durchschnittlich 660 Millionen Euro pro Jahr. Das lässt den Verdacht aufkommen, dass im Vorjahr ein ganz besonders großes Vermögen von Steuern befreit wurde, aber Genaueres weiß man nicht.

Bekannt ist, dass BMW-Erbin Susanne Klatten 2024 ein Vermögen im Milliardenwert auf ihre drei Kinder übertragen hat. Das Finanzministerium verweist darauf, dass die gesetzliche Regelung keinen Spielraum zulässt. Wer nach dem Gesetz "bedürftig" ist, dem ist die Steuer zwingend zu erlassen. Unter Steuerfachleuten gilt Bayern allerdings schon seit vielen Jahrzehnten als eine Art "Steuerparadies light", weil sich die Finanzämter hier insbesondere gegenüber Vermögenden kulanter zeigen sollen als anderswo. Von 2021 bis 2024 sollen 40 Prozent der von Finanzämtern bundesweit erlassenen Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Bayern entfallen sein.

"Superreiche rechnen sich gezielt arm"
Millionenerlasse fielen 2025 laut bayerischem Finanzministerium nur bei Schenkungen an. Für den SPD-Politiker von Brunn ist die Sache klar: „Superreiche übertragen ihre Vermögen rechtzeitig und rechnen sich gezielt arm, um sich die Steuer erlassen zu lassen. Normale Menschen sind die Dummen und zahlen brav ihre Steuer.“
Das Ministerium argumentiert mit der "Sicherung von Arbeitsplätzen und dem Erhalt der familiengeführten Unternehmenslandschaft in Deutschland". Grundsätzlich richtig und "völlig legal", nennt der Volkswirtschaftler und Steuerexperte Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung die "Verschonung". Allerdings sei die Privilegierung von 28a des ErbStG doch "etwas überzogen" geraten.
Kompletter Erlass "nicht sinnvoll"
Deutlicher wird Andreas Peichl vom Münchner Ifo-Institut. Der komplette Erlass der Schenkungsteuer sei "nicht sinnvoll", so der Wirtschaftsprofessor. Das Institut hat vorgeschlagen, die Steuerforderung in diesen Fällen aufrecht zu erhalten, aber die Zahlung auf mehrere Jahre zu verteilen. Statt des bisherigen Systems, das aufwendige Vermögensermittlungen erfordert, wäre "ein einfacheres System mit wenig Gestaltungsspielraum" besser, so Peichl.
An Erbschafts- und Schenkungsteuer wird in Deutschland seit gut 20 Jahren herumgebastelt. Ab und zu greift das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in die Speichen. Jetzt steht eine solche Entscheidung an. Die Verfassungshüter sollen heuer entscheiden, ob die erheblichen steuerlichen Privilegien für Betriebsvermögen mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar sind.