Schmerzensgeldklage von Peggys Mutter endgültig gescheitert

Die Mutter der 2001 verschwundenen Peggy verlangt von einem ehemaligen Verdächtigen Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Bamberg weist die Klage ab - nun ist das Urteil rechtskräftig.
dpa |
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Die Mutter von Peggy forderte von einem ehemaligen Verdächtigen 75.000 Euro Schmerzensgeld. (Archivbild)
Die Mutter von Peggy forderte von einem ehemaligen Verdächtigen 75.000 Euro Schmerzensgeld. (Archivbild) © Daniel Vogl/dpa
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Bamberg

Die Mutter der getöteten Peggy wird von einem ehemaligen Verdächtigen kein Schmerzensgeld erhalten. Ihre Klage sei rechtskräftig abgewiesen, bestätigte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG) der Deutschen Presse-Agentur. Im August hatte eine Zivilkammer des Gerichts die Schmerzensgeldklage der Frau zurückgewiesen und keine Revision zugelassen. Gegen diese Entscheidung habe die Klägerin binnen Monatsfrist keine Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt, sagte der Bamberger Justizsprecher.

Aus Sicht des OLG gab es keinen ausreichenden Beweis für die Behauptung der Klage, wonach der ehemalige Verdächtige die Leiche von Peggy in ein Waldstück in Thüringen gebracht habe. Es gebe daher keine Grundlage für ein Schmerzensgeld. Das Teilgeständnis des Mannes sei im Kern widerlegt und unter Druck entstanden, hieß es zur Begründung.

Peggy verschwand 2001 spurlos

Der Tod der neun Jahre alten Peggy zählt zu den bekanntesten Kriminalfällen Deutschlands: Das Mädchen verschwand im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) spurlos. Erst 2016 wurde ihre Leiche in einem Waldstück in Thüringen an der Grenze zu Bayern entdeckt. Ein Täter ist bis heute nicht überführt.

In dem Zivilverfahren vor dem OLG Bamberg forderte Peggys Mutter 75.000 Euro Schmerzensgeld. Aufgrund von Aussagen des ehemaligen Verdächtigen während einer Vernehmung sei sie über 15 Jahre im Unklaren über den Verbleib ihres Kindes gewesen, hieß es zur Begründung. Dadurch habe sie psychische Beeinträchtigungen erlitten. Für jedes Jahr der Ungewissheit forderte die Mutter von Peggy 5.000 Euro von dem Mann.

Beklagter zog seine Aussage zurück

Bei Vernehmungen im Jahr 2018 hatte der damals 41 Jahre alte Beklagte angegeben, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben. Zuvor habe er den leblosen Körper des Mädchens von einem anderen Mann an einer Bushaltestelle in Lichtenberg entgegengenommen. Der Mann soll bei der Vernehmung allerdings von der Polizei unter Druck gesetzt worden sein. Die Polizei wies dies zwar zurück, doch der Mann widerrief sein Geständnis und kam auf freien Fuß.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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