Revision nach Urteil zu Mordversuch verworfen

Lebenslage Haft wegen versuchten Mordes: Gegen diese Bestrafung hat ein Verurteilter versucht, sich vor dem Bundesgerichtshof zu wehren – ohne Erfolg.
dpa |
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Das Urteil im Prozess wegen versuchten Mordes auf einem Spielplatz ist rechtskräftig, der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen. (Symbolbild)
Das Urteil im Prozess wegen versuchten Mordes auf einem Spielplatz ist rechtskräftig, der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen. (Symbolbild) © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Nürnberg

Die lebenslange Haftstrafe gegen einen Mann aus Syrien wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau auf einem Kinderspielplatz bleibt bestehen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom Mai dieses Jahres verworfen. Die Überprüfung habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Verurteilten ergeben, entschied der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH), der in Leipzig ansässig ist.

Der Mann hatte auf einem Spielplatz vor den Augen zahlreicher Kinder und Jugendlicher mit einem Messer auf seine Ehefrau eingestochen, nachdem diese sich von ihm getrennt hatte. Die Frau wurde mit mehr als 20 Stichen lebensgefährlich verletzt. Der Angreifer hatte sich nach Angaben des Gerichtes von hinten mit verstecktem Messer genähert, als die Frau mit ihren Kindern und Freundinnen an einem Tisch saß.

Auch die Tochter, die versucht hatte, ihre Mutter zu schützen, erlitt lebensbedrohliche Stichverletzungen. Zudem verletzte er der Mitteilung des Gerichts zufolge mit dem Messer eine weitere Frau, die der Angegriffenen zu Hilfe gekommen war.

Das Landgericht habe in seinem Urteil die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe angenommen, heißt es in einer Mitteilung des BGH. Von der Möglichkeit, die vom Gesetz vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe zu mildern, weil der Mord nur versucht war, habe das Landgericht keinen Gebrauch gemacht. Hierbei habe es insbesondere berücksichtigt, dass die Frau ohne sofortiges Eingreifen Dritter binnen kurzer Zeit verstorben wäre und der Mann auch seine Tochter schwer verletzt hatte.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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