Revision gegen Urteil nach Hammerangriff auf Schüler

Ein 15-Jähriger hatte zwei Schüler seiner Ex-Schule mit einem Hammer verletzt. Dafür erhielt er eine Jugendstrafe von vier Jahren. Doch das Urteil wird zumindest vorerst nicht rechtskräftig.
dpa |
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Gegen das Urteil nach einem Hammerangriff auf zwei Schüler durch einen 15-Jährigen haben beide Seiten Revision eingelegt. (Archivbild)
Gegen das Urteil nach einem Hammerangriff auf zwei Schüler durch einen 15-Jährigen haben beide Seiten Revision eingelegt. (Archivbild) © Jason Tschepljakow/dpa
Augsburg

Nach dem Urteil wegen eines Hammerangriffs auf zwei Schüler durch einen 15-Jährigen haben sowohl dessen Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft Revision eingelegt. "Als nächste Schritte stehen jetzt die schriftliche Begründung des Urteils und die sich dann anschließende Begründungsfrist für die Revision an. Dann wird das Verfahren dem Bundesgerichtshof vorgelegt", erläuterte ein Sprecher des Landgerichts Augsburg. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.

Der 15-Jährige war zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg sah es als erwiesen an, dass er zwei Schüler auf einem Pausenhof in der Kleinstadt Friedberg mit einem Hammer leicht bis mittelschwer verletzt hatte. 

Uniformähnlicher Anzug und militärisch wirkender Helm

Demnach hatte er am Morgen des 2. Oktober 2025 das Gelände seiner ehemaligen Schule mit einem uniformähnlichen Anzug und einem militärisch wirkenden Helm betreten. Auf dem Pausenhof der Mittelschule schlug er dann einem aus dem Irak stammenden Schüler sowie einem Schüler mit kosovarischen Wurzeln mit dem Hammer auf den Kopf beziehungsweise gegen den Körper. 

Extremismus-Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft München hatten deshalb unter anderem wegen Mordversuchs aus rassistischen Motiven Anklage gegen den Jugendlichen erhoben. Beides sah das Landgericht nach dem Prozess nicht als erwiesen an und verurteilte den geständigen Jugendlichen wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zuvor sechs Jahre Jugendstrafe unter anderem wegen Mordversuchs gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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