Rechtsextreme Videos: Urteil Volksverhetzung rechtmäßig
München/Karlsruhe (dpa/lby) - Wegen der Produktion volksverhetzender Videos, in denen auch der Holocaust geleugnet wurde, müssen zwei Menschen nach einem Münchner Urteil ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts München II, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Es ist damit rechtskräftig.
Einer der Angeklagten war im Oktober 2018 in München zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Die andere Angeklagte muss für zehn Monate in Haft. Das Landgericht hatte damals festgestellt, dass der Angeklagte zwischen Januar 2015 und Juli 2017 elf rechtsextreme Videos produziert und veröffentlicht hatte.
Demnach hetzte er darin gegen Minderheiten und leugnete den Holocaust. Er wurde wegen Volksverhetzung in elf Fällen und wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Die Angeklagte, die ihn nach Ansicht des Gerichts unterstützt hatte, wurde wegen Volksverhetzung in vier Fällen verurteilt. Der 3. Strafsenat in Karlsruhe kam zu dem Ergebnis, dass das Verfahren in München beanstandungsfrei geführt wurde.
Weil er bei der Gerichtsverhandlung am Landgericht den Hitlergruß zeigte, musste sich der Mann außerdem in einem anderen Verfahren vor dem Amtsgericht in München verantworten. Auch dort wurde er verurteilt. Er hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, der Termin für die Verhandlung ist noch nicht bekannt.
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