Raucherclub verbieten? Verboten!

Er sollte die Aschenbecher entfernen und die Verbotsschilder aufstellen: Das Landratsamt Freising wollte dem Gastwirt Daniel Christ den Betrieb eines Raucherclubs untersagen – Christ klagte und erringt in München einen Teilerfolg.
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Bangt um seine Existenz: Wirt Daniel Christ (r.) in seiner Sportsbar in Moosburg, mit seinen Stammgästen Tom, Peter, Sabine, Franz, Stefan und Kurt (v. l.).
az Bangt um seine Existenz: Wirt Daniel Christ (r.) in seiner Sportsbar in Moosburg, mit seinen Stammgästen Tom, Peter, Sabine, Franz, Stefan und Kurt (v. l.).

MOOSBURG - Er sollte die Aschenbecher entfernen und die Verbotsschilder aufstellen: Das Landratsamt Freising wollte dem Gastwirt Daniel Christ den Betrieb eines Raucherclubs untersagen – Christ klagte und erringt in München einen Teilerfolg.

Aufatmen in Marcos Sportsbar: In dem Raucherclub in Moosburg darf bis auf weiteres weitergequalmt werden. Das Landratsamt Freising wollte den Betrieb des Raucherclubs verbieten – per Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht München dies am Mittwoch untersagt. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache ist das Rauchen im Club erlaubt – eine Entscheidung mit Signalwirkung:

Der Kampf der Kommunen gegen Raucher-Vereinigungen wird dadurch erschwert. Der Hintergrund: Das Landratsamt Freising hatte Daniel Christ per Bescheid Ende Februar aufgefordert, die Raucherclub- Schilder in seinem Lokal „Marcos Sportsbar“ in Moosburg zusammen mit allen Aschenbechern zu entfernen und Rauchverbotsschilder aufzuhängen. Bei Zuwiderhandlung drohte ihm ein Bußgeld von jeweils 2000 Euro.

"90 Prozent meiner Gäste rauchen"

Der 43-Jährige wehrte sich: Sein Münchner Anwalt Michael Scheele reichte Klage am Verwaltungsgericht München ein und erwirkte jetzt außerdem die „Einstweilige Anordnung“ der 16. Kammer. „90 Prozent meiner Gäste rauchen“, sagt Christ der AZ, „wenn ihnen das verboten wird, bin ich ruiniert.“ Zumal in den angrenzenden Landkreisen das Qualmen in Raucherclubs nicht verfolgt werde und sein Stammpublikum einfach dahin abwandere.

„Die wegweisende Entscheidung des Gerichts lässt uns hoffen, dass die Staatsregierung jetzt damit beginnt, über Änderungen des Gesundheitsschutzgesetzes nachzudenken,“ sagt Michael Scheele. Denn der Beschluss könnte Signalwirkung haben: Der nun zunächst unwirksame Verbotsbescheid war der erste seiner Art gegen eine Wirtschaft in Bayern. Die Richter prüfen nun, nach welchen Kriterien Gästen Eintritt gewährt wird und inwieweit das Rauchverbot in die Existenzgrundlage des Wirts eingreift.

Gefeiert - mit Zigaretten

Dieses Vorgehen begrüßt auch das Landratsamt Freising: „Wir sind sehr froh, dass das nun vor Gericht geklärt wird“, erklärt Sprecherin Eva Dörpinghaus. Die Behörde hält die Einrichtung von Raucherclubs für nicht zulässig, weil auf sie nicht die notwendigen Kriterien für eine geschlossene Gesellschaft zutreffen. Und nur in solchen darf laut Gesetz weiter gequalmt werden. Zum Thema „Existenzgefährdung“ hat Wirt Christ eine klare Meinung: „Wenn nicht mehr geraucht werden darf, kann ich zusperren, zwei Angestellte verlieren ihren Job.“

Am Mittwochabend wurde gefeiert in der Sportsbar –mit Bier und Zigaretten.

Georg Thanscheidt

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