Rassistische Parolen in Diskothek? Prozess im April

Nach mutmaßlich rassistischen Parolen in einer Diskothek am Rande des AfD-Parteitags 2024 stehen sechs Personen ab April vor Gericht. Was die Staatsanwaltschaft ihnen vorwirft.
dpa |
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Die Staatsanwaltschaft wirft fünf Beschuldigten Volksverhetzung und einem das Zeigen eines Hitlergrußes vor. (Archivbild)
Die Staatsanwaltschaft wirft fünf Beschuldigten Volksverhetzung und einem das Zeigen eines Hitlergrußes vor. (Archivbild) © Daniel Karmann/dpa
Greding/Schwabach

Rund zwei Jahre nachdem in einer Diskothek im mittelfränkischen Greding mutmaßlich rassistische Parolen gesungen wurden, stehen sechs Personen ab April 2026 vor Gericht. Die Beschuldigten seien zur Tatzeit zwischen 19 und 35 Jahre alt gewesen, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts Schwabach zu dem Vorfall in der Nacht auf den 14. Januar 2024 am Rande des AfD-Parteitags mit.

Fünf von ihnen wirft die Staatsanwaltschaft Volksverhetzung vor, weil sie Lieder mit teilweise rassistischem Text gesungen haben sollen. Die Polizei hatte damals mitgeteilt, die Beschuldigten sollen zur Melodie des Liedes "L'amour toujours" Parolen wie "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" skandiert haben. Ein damals 23-Jähriger soll laut Gerichtsangaben einen Hitlergruß gezeigt haben. Er sei wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt. 

Einspruch gegen Strafbefehle erhoben

Weil die Beteiligten gegen zunächst erteilte Strafbefehle Einspruch erhoben haben, kommt es zum Prozess. Für die Volksverhetzung hatte die Staatsanwaltschaft den Angaben zufolge 120 Tagessätze verhängt, für das Zeigen des Hitlergrußes 70 Tagessätze. Die Verfahren sollen am 20. und 21. April verhandelt werden. Es sind jeweils mehrere Zeugen geladen. 

Ob es sich bei den Beschuldigten um AfD-Mitglieder handelt, ist nicht bekannt. Da dies für das Strafverfahren unerheblich sei, sei dies auch nicht Gegenstand der Ermittlungen gewesen, hatte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft zuvor mitgeteilt.

Zahlreiche weitere Vorfälle - auch auf Sylt

Nach dem Vorfall in Greding (Landkreis Roth) waren zahlreiche weitere ähnliche Fälle bekanntgeworden. Größere Aufmerksamkeit hatte ein Video zu einem Vorfall in einem Lokal auf Sylt auf sich gezogen, worauf Gäste ebenfalls zu "L'amour toujours" rassistische Parolen grölten. Auch der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte das in einem Video festgehaltene rassistische Gegröle junger Menschen vor dem Lokal scharf verurteilt.

In diesem Fall wurden die Ermittlungen gegen drei von vier Personen inzwischen eingestellt. Lediglich gegen einen heute 26-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt. Ihm wird vorgeworfen, einen Hitlergruß imitiert sowie ein Hitlerbärtchen angedeutet zu haben.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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