Prozess um Gewalttat an Mädchen vor 32 Jahren stockt

Vor mehr als 32 Jahren wird ein junges Mädchen in Unterfranken umgebracht. Bisher ist kein Täter überführt. Im neuerlichen Prozess zu dem Fall geht es nicht richtig voran.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ als Quelle bevorzugen
Der Angeklagte war zur Tatzeit 17 Jahre alt. (Archivbild)
Der Angeklagte war zur Tatzeit 17 Jahre alt. (Archivbild) © Daniel Vogl/dpa
Würzburg

Der neuerliche Prozess zum gewaltsamen Tod eines Mädchens in Unterfranken vor mehr als 32 Jahren ist ins Stocken geraten. Die Verteidigung hat zwei Befangenheitsanträge vor dem Landgericht Würzburg gestellt, einen gegen eine Schöffin der Kammer sowie einen weiteren gegen den Kammervorsitzenden und einen Richter. Nach Angaben einer Landgerichtssprecherin wurde danach die Verhandlung am Montag unterbrochen. Wann über die Befangenheitsanträge entschieden wird, war zunächst unklar. Am 6. August soll der Prozess fortgesetzt werden.

Tod auf einem Reiterhof

Der 49 Jahre alte Angeklagte soll die 13 Jahre alte Schülerin zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs ermordet haben. Sabine starb am 15. Dezember 1993 auf einem abgelegenen Reiterhof im Karlstädter Ortsteil Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart). Der Verdächtige hatte sich zu Prozessauftakt Mitte Mai nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil der wegen Mordes angeklagte Deutsche zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war.

Die Anklage gegen den Mann stammt aus dem Dezember 2021. Im vergangenen Herbst hatte der Bundesgerichtshof das Mordurteil gegen den Mann – sechseinhalb Jahre Jugendstrafe – vom Dezember 2024 aufgehoben. Daher wird der Fall nun abermals vor dem Landgericht verhandelt. 

Mutter der Schöffin im Fokus 

Nach Angaben der Gerichtssprecherin soll eine nahe Verwandte der betroffenen Schöffin in der Vergangenheit versucht haben, Einfluss in dem Fall zu nehmen - Details wurden nicht genannt. Zudem gibt es Hinweise, dass die Schöffin mit dem früheren Besitzer des Reiterhofs, auf dem das Mädchen starb, weitläufig verwandt sein könnte. Die Frau beteuert laut Gerichtssprecherin, davon nichts gewusst zu haben.

In dem Befangenheitsantrag gegen die Richter geht es darum, dass diese nach Meinung der Verteidigung aus Transparenzgründen von Anfang an hätten mitteilen sollen, dass die Schöffin bis 1976 in dem kleinen Dorf Wiesenfeld gewohnt hat. Die Tat dort, um die es in dem Prozess geht, ereignete sich 1993.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.