Prozess gegen umstrittenen AfD-Abgeordneten Halemba beginnt
Mehr als eineinhalb Jahre nach der Anklage gegen den umstrittenen AfD-Politiker Daniel Halemba beginnt am heutigen Mittwoch vor dem Amtsgericht Würzburg der Prozess gegen den 24-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Landtagsabgeordneten Volksverhetzung, Geldwäsche, Sachbeschädigung, Nötigung und versuchte Nötigung vor. Halemba hat bisher immer wieder seine Unschuld beteuert. Insgesamt hat die zuständige Jugendkammer acht Verhandlungstage bis zum 29. Januar terminiert.
Razzia liegt mehr als zwei Jahre zurück
Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist seit mehr als zwei Jahren mit dem Fall befasst. Im Herbst 2023 hatte es eine Razzia bei der Würzburger "Burschenschaft Teutonia Prag" gegeben, deren Mitglied Halemba nach eigenen Angaben seit 2021 ist und in deren Gebäude in Würzburg er damals wohnte. Laut Staatsanwaltschaft gab es den Verdacht, dass sich im Verbindungshaus der Burschenschaft Gegenstände mit Kennzeichen der Partei der Nationalsozialisten (NSDAP) befinden könnten.
Die Ermittlungen richteten sich gegen Halemba und vier weitere Mitglieder der Studentenverbindung. Einer von ihnen steht nun gemeinsam mit dem AfD-Politiker vor Gericht.
Immunität aufgehoben
Im Oktober 2023 erwirkte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht einen Haftbefehl gegen den damals 22-Jährigen, unter anderem wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung. Halemba tauchte zunächst unter und konnte erst Tage später in Baden-Württemberg gefasst werden - ausgerechnet am Tag der konstituierenden Sitzung des frisch gewählten Landtags in Bayern.
Wenige Wochen zuvor war der Student als jüngster Kandidat ins Parlament gewählt worden. An der konstituierenden Sitzung am 30. Oktober 2023 nahm Halemba schließlich nicht teil. Stattdessen hob der Landtag in einem historisch außergewöhnlichen Schritt noch am selben Tag seine Immunität auf.
Zeugen bedroht?
Im Frühjahr 2024 nahm die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche, Sachbeschädigung und Nötigung auf. Unter anderem soll der 24-Jährige einen Anwalt bedrängt und dabei dessen Kanzleitür beschädigt haben. Außerdem soll der Politiker einen Zeugen in dem Ermittlungsverfahren vor seiner geplanten Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft Würzburg eingeschüchtert haben.
Der Verdacht der Volksverhetzung begründet sich laut Anklagebehörde auf das Abspielen des Liedes "Wacht an der Spree" der Musikband Landser. Die Gruppe sei als kriminelle Vereinigung eingestuft. Das Lied sei auf Halembas Geburtstagsfeier im Juli 2022 gelaufen. In dem Text werde zum Hass gegen die in Deutschland lebende türkische Bevölkerung angestachelt. Halemba sagt, er sei zur fraglichen Zeit bei der Feier überhaupt nicht anwesend gewesen.
Die Staatsanwaltschaft geht zudem davon aus, dass der AfD-Mann einen mittleren vierstelligen Geldbetrag von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum transferiert hat. Das Geld soll aus Betrugstaten Dritter stammen, Halemba soll für den Transfer eine Provision bekommen haben.
Halemba auch parteiintern umstritten
Halemba gilt als Rechtsaußen in der bayerischen AfD. Die AfD-Fraktion im Landtag hat sich bisher mehrheitlich hinter ihren umstrittenen Jung-Parlamentarier gestellt, sein Abgeordnetenmandat nimmt er weiter wahr.
Der Anwalt des 24-Jährigen, Dubravko Mandic, teilte der Deutschen Presse-Agentur kurz vor dem Prozess mit: "Das politisch motivierte Strafverfahren nebst staatlich koordinierter medialer Vorverurteilung unseres Mandanten wird am Ende durch Freispruch oder Einstellung ein Ende finden."
Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka schrieb dpa: "Der Landesvorstand wird im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung den Sachverhalt satzungsgemäß prüfen. Ob ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet wird, hängt dabei nicht schematisch, sondern vom konkreten Urteil, dem Tatbestand, dem Strafmaß sowie dem Bezug zur Parteitätigkeit ab."
Jugendkammer zuständig
Die Verhandlung findet vor einer Jugendkammer statt, weil Halemba bei einem Teil der vorgeworfenen Handlungen aufgrund seines damaligen Alters noch unter das Jugendstrafrecht fällt.
Sollte das Gericht in seinem Urteil einige Vorwürfe als erwiesen ansehen, sind sowohl eine Haft- als auch eine Geldstrafe denkbar. Möglich wären aber auch Erziehungsmaßregeln wie Sozialstunden, ein Extremismus-Präventionskurs oder das Schreiben eines Aufsatzes über die Verfehlungen.
- Themen:
- Alternative für Deutschland
