Prost! Fürther Amtsrichter klagt gegen Trinkverbot

Er darf bei seiner Abschiedsfeier kein Bier ausschenken. Der Amtsrichter Werner Schultheiß fackelte nicht lange und verklagte nun den Freistaat Bayern. Denn: „Es gehört immer noch zur deutschen Festkultur, sich zuprosten zu können und das nicht mit Wasser!“,so Schultheiß.
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Richter Werner Schultheiß will das Bierverbot aufheben lassen.
Berny Meyer Richter Werner Schultheiß will das Bierverbot aufheben lassen.

Er darf bei seiner Abschiedsfeier kein Bier ausschenken. Der Amtsrichter Werner Schultheiß fackelte nicht lange und verklagte nun den Freistaat Bayern. Denn: „Es gehört immer noch zur deutschen Festkultur, sich zuprosten zu können und das nicht mit Wasser!“,so Schultheiß.

FÜRTH Amtsrichter Werner Schultheiß (64) hatte sich alles so schön ausgemalt. Mit einer kleinen Feier, bei Bier und Brotzeit, wollte er im Kreise seiner Kollegen Abschied von seinem Berufsleben nehmen. Doch er hatte die Rechnung ohne seinen Chef Klaus Kuhbandner gemacht. Der Direktor des Fürther Amtsgerichts betätigte sich als Spaßbremse – und verhängte ein Alkoholverbot. Werner Schultheiß will das nicht hinnehmen und zieht vor Gericht.

Wie die Kinder.

„Wir sind doch nicht im Kindergarten. Jeder wird schon selbst wissen, wie viel er trinken darf“, empört sich der baldige Ruheständler. Anfang des Jahres hatte er sich schriftlich an den Direktor gewandt: „Ich bitte darum, mir zwecks meiner Abschiedsfeiern den Sozialraum des Amtsgerichts Fürth zur Verfügung zu stellen.“ In weiser Voraussicht wies er bereits bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass er ein Alkoholverbot für die nach Dienstschluss geplante Feier nicht hinnehmen werde. Werner Schultheiß, der seinen Doktortitel zum Thema „Brauwesen und Brauereien in Nürnberg“ erworben hatte, ließ seinen Chef wissen: „Es gehört immer noch zur deutschen Festkultur, sich zuprosten zu können und das nicht mit Wasser!“

Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten. In Kuhbandners Schreiben konnte er nachlesen: „Gerne stelle ich Ihnen für Ihre Abschiedsfeier den Sozialraum zur Verfügung. Ich bitte jedoch um Verständnis, wenn ich auch in Ihrem Fall darauf bestehe, dass das angeordnete Alkoholverbot beachtet wird.“

Klage gegen den Freistaat.

Amtsrichter Schultheiß, der seinen Angaben zufolge auch beim übergeordneten Präsidenten des Landgerichts Nürnberg-Fürth keine Unterstützung fand, fackelte nicht lange. Er reichte beim Verwaltungsgericht Ansbach eine Klage gegen den Freistaat Bayern ein. Darin heißt es: „Der Beklagte wird verpflichtet, die Benutzung des Sozialraums des Amtsgerichts Fürth ohne die einschränkenden Auflagen zu gestatten.“ Zur AZ sagte Werner Schultheiß: „Das Ausschankverbot jeglichen Alkohols auch nach Dienstschluss ist sozial nicht mehr adäquat und willkürlich.“

Ein Sprecher des Ansbacher Verwaltungsgerichts bestätigte gegenüber der AZ den Eingang der Klage. Und auch der Verhandlungstermin ist bereits anberaumt: 20 März, 9.30 Uhr, Sitzungssaal 3. Helmut Reister

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