Plädoyers im Prozess gegen Ex-OB Wolbergs

Im Parteispenden-Prozess gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs hat die Staatsanwaltschaft eine zweieinhalbjährige Haftstrafe gefordert. Sie legte ihm sieben Fälle der Vorteilsnahme zur Last. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Wolbergs wies die Vorwürfe einmal mehr zurück. Das Urteil soll kommenden Mittwoch gesprochen werden. Es muss zuvor aber noch über einen Antrag entschieden werden.
Der Verteidiger beantragte überdies für den Fall einer Verurteilung seines Mandanten eine Bewährungsstrafe.
Zudem muss noch über die Strafe für zwei bereits rechtskräftig verurteilte Fälle der Vorteilsnahme entschieden werden. Die Staatsanwaltschaft hat diese in ihrem Strafmaß eingerechnet. Die Verteidigung beantragte hierfür eine Verwarnung mit Strafvorbehalt.
In dem Prozess geht es unter anderem um die Frage, ob der Politiker wusste, dass ihn sich Spender aus der Baubranche mit Blick auf künftige Bauprojekte in der Stadt möglicherweise gewogen machen wollten.
Staatsanwalt: Keine Gefälligkeiten
Nach Überzeugung der Anklagebehörde wusste Wolbergs, dass ihm von einem Bauträger durch Wahlkampfspenden sowie Kostenerlass bei Renovierungsarbeiten Vorteile gewährt wurden, und diese auf seine Dienstausübung abzielten. Wolbergs sei klar gewesen, dass der Unternehmer ihm keine Gefälligkeiten habe zukommen lassen, sondern dass er sich dafür etwas versprach.
Die Spenden lagen jeweils knapp unter der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro und stammten aus dem Umfeld des – bereits rechtskräftig verurteilten – Bauträgers, so der Staatsanwalt. Das habe Wolbergs erkannt. Insgesamt geht es um den Betrag von 475.000 Euro.
Der Staatsanwalt berücksichtigte zugunsten des Angeklagten unter anderem die lange Verfahrensdauer und die U-Haft.
Verteidiger: Aussage gegen Aussage
Dass die Spenden unter 10.000 Euro lagen und somit nicht veröffentlicht werden mussten, sei schlicht rechtmäßig und übliche Praxis, führte der Verteidiger aus. Sein Mandant weise zurück, gewusst zu haben, dass der Bauträger ihn sich gewogen machen wollte. "Hier steht Aussage gegen Aussage." Er kritisierte, dass der Bauträger in dieser Frage nicht als Zeuge gehört worden ist. Spender hätten immer Erwartungen, sagte der Verteidiger. Diese müssten aber nicht immer kriminell sein.
Der Verteidiger führte zugunsten seines Mandanten unter anderem die lange Verfahrensdauer an, die mediale Berichterstattung und die U-Haft. Wolbergs habe beruflich und finanziell alles verloren. "Die Vorstellung, dass der Angeklagte jetzt noch ins Gefängnis gehen soll, setzt dem Ganzen die Krone auf."
In seinem letzten Wort konterte Wolbergs Aspekte aus dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft und versicherte: "Es hat von mir nie eine Verschleierung gegeben. Es hat nie, nie, nie von mir eine Entscheidung gegeben für irgendeinen, der gespendet hat."
Komplexes Verfahren
Der Prozess vor dem Landgericht München I ist eine teilweise Neuverhandlung des zehnmonatigen Verfahrens vor dem Landgericht Regensburg in den Jahren 2018/19. Damals wurde der Kommunalpolitiker wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt, blieb aber straffrei. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen.
Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im November 2021 in Teilen aufgehoben, als zu milde beanstandet und zur Neuverhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I verwiesen. Die Ermittlungen gegen Wolbergs waren im Sommer 2016 bekanntgeworden.