Bettensteuer in Bayern bleibt verboten - Klage gescheitert
Der jahrelange Streit um die Bettensteuer in Bayerns Kommunen ist entschieden: Der Verfassungsgerichtshof hat die Klage dreier Städte gegen das von der Staatsregierung erlassene Verbot der Bettensteuer abgewiesen, wie die Landeshauptstadt München als eine der erfolglosen Klägerinnen mitteilte. Das Gericht sieht in dem Verbot demnach keinen unzulässigen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit.
München will nicht aufgeben
Die Stadtverwaltung will nun intensiv prüfen, ob es noch Möglichkeiten gibt, das Verbot doch noch auszuhebeln. "So leicht geben wir nicht auf", sagte Kämmerer Christoph Frey. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern hingegen begrüßte die Entscheidung: "Eine zusätzliche Steuer hätte Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beschädigt", sagte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert.
München hatte gemeinsam mit Bamberg und Günzburg gegen das Verbot der Bettensteuer geklagt, das die Staatsregierung 2023 erlassen hatte. Die Städte wollten damit ihre Kassen aufbessern, in mehreren anderen Bundesländern ist die Extrasteuer für Touristen erlaubt.
Staatsregierung fürchtet Schaden für Tourismusbranche
Die Staatsregierung hingegen lehnt die Bettensteuer ab, weil sie Schaden für die Tourismusbranche fürchtet. In den vergangenen Jahren hat sich die finanzielle Lage vieler Kommunen weiter verschlechtert, vor allem wegen steigender Sozialausgaben. "Vor diesem Hintergrund Einnahmemöglichkeiten zu verbieten, die die eigene Bevölkerung nicht belasten, halte ich für grundfalsch", sagte Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD).
Hoffnung auf Millioneneinnahmen enttäuscht
Nach Schätzung der Stadtkämmerei hätte die Bettensteuer der Landeshauptstadt bis zu 100 Millionen Euro Zusatzeinnahmen bringen können, auch andere vielbesuchte Städte hofften auf die Abgabe. "München ist eine hochattraktive Stadt und wir tun viel dafür, dass sie auch für den Tourismus attraktiv bleibt", sagte OB Reiter. "Deshalb wäre es aus meiner Sicht nur fair, wenn unsere Gäste aus dem In- und Ausland einen kleinen finanziellen Beitrag dazu leisten."
Erleichterte Hoteliers
Die in den vergangenen Jahren von Corona-Pandemie und Kostenexplosion gebeutelten Hoteliers fürchten ebenfalls eine weitere Verschlechterung ihrer Lage, sollte die Bettensteuer kommen. "Unter dem Aspekt fairer Wettbewerbsbedingungen hätte eine Übernachtungssteuer das Gastgewerbe einseitig benachteiligt, weil Kunden keiner anderen Branche eine derartige Steuer zahlen müssen", sagte Dehoga-Landesgeschäftsführer Geppert. "Statt neuer Steuern ist es für das Gastgewerbe extrem wichtig, dass zum 1. Januar 2026 die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Kraft tritt." Der Verband dankte Ministerpräsident Markus Söder: Der CSU-Chef habe sein Wort gehalten "und sich wie kein Zweiter für das Gastgewerbe stark gemacht", sagte Geppert.
Nach Dehoga-Zahlen arbeiten rund 600.000 Menschen in Bayern im Tourismus, davon 447.000 in Hotels und Gaststätten. Das Statistische Landesamt zählte im vergangenen Jahr über 100 Millionen Übernachtungen in Bayerns Hotels und sonstigen Gästeunterkünften.
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