Mordprozess um Tod von Hanna aus Aschau geht weiter

Neun Jahre Haft wegen Mordes - so lautete 2024 das Urteil im Prozess um den Tod der Studentin Hanna aus Aschau. Inzwischen wurde das Verfahren neu aufgerollt. Auch ein wichtiger Zeuge ist mit dabei.
dpa |
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Der Prozess um den mutmaßlichen Mord an der Studentin Hanna in Aschau wird fortgesetzt, aus Platzgründen am Amtsgericht Laufen. (Archivbild)
Der Prozess um den mutmaßlichen Mord an der Studentin Hanna in Aschau wird fortgesetzt, aus Platzgründen am Amtsgericht Laufen. (Archivbild) © Felix Hörhager/dpa
Traunstein/Laufen

Der erneut aufgerollte Mordprozess um den Tod der Medizin-Studentin Hanna aus Aschau in Oberbayern wird fortgesetzt. Als Zeuge wird ein früherer Mithäftling des Angeklagten erwartet, der diesen in einem ersten Prozess schwer belastet hatte. Im März 2024 wurde der Angeklagte wegen Mordes verurteilt, später aber aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Grund: Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussage des Zeugen, der nun am Mittwoch (9.30 Uhr) erneut gehört werden soll.

Insgesamt hat das Landgericht Traunstein 26 Tage für die Verhandlung angesetzt, die aus Platzgründen in einem Saal des Amtsgerichts Laufen stattfindet. Das Urteil könnte demnach kurz vor Weihnachten, am 19. Dezember, fallen.

Tod vor drei Jahren

2022 hatte der Tod der damals 23 Jahre alten Studentin für Aufsehen gesorgt. In der Nacht zum 3. Oktober hatte sie in der Disco "Eiskeller" in Aschau gefeiert und wollte gegen 2.20 Uhr nach Hause. Dort kam sie aber nie an. Stattdessen wurde am Nachmittag ihre Leiche im Fluss Prien entdeckt. 

In einem aufwendigen Indizienprozess wurde der Angeklagte 2024 zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Entscheidung aber wegen eines Verfahrensfehlers auf. Dabei ging es um einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die damalige Vorsitzende Richterin.

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage weiter davon aus, dass der junge Mann die Studentin in der Nacht aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und in den Bach geworfen haben, wo sie ertrank. Die Verteidigung dagegen spricht von einem Unfall.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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