Missbrauch im Hafturlaub in Bayern? Ministerin sieht Fehler

Ein verurteilter Sexualstraftäter soll während eines Hafturlaubs erneut Jungen missbraucht haben. Doch Haftlockerungen gelten als wichtig vor einer Entlassung. Was nun?
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ als Quelle bevorzugen
Ein 23 Jahre alter Sexualstraftäter soll in seinem Hafturlaub Kinder missbraucht haben - jetzt will die niedersächsische Landesregierung Lücken im Umgang mit solchen Fällen schließen. (Symbolbild)
Ein 23 Jahre alter Sexualstraftäter soll in seinem Hafturlaub Kinder missbraucht haben - jetzt will die niedersächsische Landesregierung Lücken im Umgang mit solchen Fällen schließen. (Symbolbild) © Julian Stratenschulte/dpa
Hannover/Aschaffenburg

Ein Sexualstraftäter aus Niedersachsen soll in seinem Hafturlaub in Bayern rückfällig geworden sein und dort mehrere Kinder missbraucht haben. Die Landesregierung in Hannover will deswegen jetzt Lücken im Umgang mit solchen Fällen schließen.

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) sagte, vor den Haftlockerungen in der Jugendanstalt in Hameln sei eine psychologische Stellungnahme zu dem 23-Jährigen eingeholt worden, vor dem Hafturlaub aber nicht. Das sei ein "Versäumnis" gewesen, betonte die SPD-Politikerin. 

Der 23-Jährige saß seit April 2021 wegen vergleichbarer Taten eine knapp fünfeinhalb Jahre lange Haftstrafe in der Jugendanstalt in Hameln ab, dort wurde er auch therapiert. Vor dem Hafturlaub soll er bereits mehrere Ausgänge gehabt haben. 

Zur Vorbereitung auf eine Haftentlassung wurde ein Hafturlaub gewährt. Dabei soll der 23-Jährige in Bayern Kontakt zu minderjährigen Kindern gehabt haben, es soll zu schweren sexuellen Übergriffen gekommen sein. Er wurde noch während des Hafturlaubs wieder festgenommen. 

23-Jähriger ab Oktober erneut vor Gericht

Ein Opfer aus dem Raum Aschaffenburg soll zur Tatzeit zwischen März und Mai 2025 zwölf Jahre alt gewesen sein. Der Verdächtige soll sich zudem im Juli 2025 an einem damals Elfjährigen sexuell vergangen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23-Jährigen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch, das Herstellen kinderpornographischer Inhalte, Vergewaltigung und Körperverletzung vor. 

Der Mann steht vom 7. Oktober an in Aschaffenburg vor Gericht, seit Anfang August sitzt er in der dortigen Justizvollzugsanstalt. Sein Strafende in Niedersachsen wäre am 31. Juli gewesen.

Straftaten während der Vollzugslockerungen gebe es so gut wie nie, betonte Wolfgang Kuhlmann, der Leiter der Jugendanstalt Hameln. "Dieser Fall ist der schwerste meiner Laufbahn." Dem 23-Jährigen seien unbegleitete Ausgänge zu einem Volleyballverein, schließlich auch zur Berufsschule gestattet worden. Mit Lockerungen gelinge eine Entlassung deutlich besser, sagte Kuhlmann.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.