Mann wegen Mordversuchs nach Maßkrug-Attacke vor Gericht

Nach einigen Litern Bier soll ein Festbesucher in Niederbayern mit einem Maßkrug brutal zugeschlagen haben. Der Mann räumt die Tat zwar ein, will aber keinerlei Erinnerung mehr haben.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen
Die Attacke mit dem Maßkrug räumt der Angeklagte ein, er machte aber Erinnerungslücken geltend.
Die Attacke mit dem Maßkrug räumt der Angeklagte ein, er machte aber Erinnerungslücken geltend. © Armin Weigel/dpa
Landshut

Weil er einem Konkurrenten im Streit einen Maßkrug auf dem Kopf zertrümmert haben soll, muss sich ein 35 Jahre alter Mann wegen versuchten Mordes verantworten. Zu Beginn des Prozesses am Landgericht in Landshut erklärte der Verteidiger, dass der Angeklagte sich an nichts mehr erinnern könne.

Er habe einen "Filmriss" gehabt, nachdem er zuvor fünf bis sechs Maß Bier getrunken habe. Es sei klar, dass der Angeklagte zugeschlagen habe. Sein Mandant habe den anderen Mann aber nicht töten wollen. Erst am nächsten Tag habe er von der Tat erfahren.

Beschuldigter schwärmt vom guten Bier auf dem Fest

Der Angeklagte ergänzte anschließend selbst noch weitere Hintergründe. Er sagte, dass Bier auf dem Fest besonders gut gewesen sei und er daher zum ersten Mal in seinem Leben so viel getrunken habe. An dieser Darstellung äußerte das Gericht allerdings Zweifel.

Laut Anklage soll der Beschuldigte bei einem Fest im niederbayerischen Arnstorf (Landkreis Rottal-Inn) mit dem Opfer zunächst verbal aneinandergeraten sein. Dabei soll auch ein Annäherungsversuch des 35-Jährigen bei der Freundin des später niedergeschlagenen Mannes eine Rolle gespielt haben. Schließlich soll der Beschuldigte mit seinem Keramikkrug auf den Kontrahenten eingeprügelt haben.

Zeugen gingen dazwischen und retteten das Opfer

Der Krug sei dabei zerbrochen, so dass der Angreifer nur noch den Griff in der Hand hielt. Damit habe der Pole weiter auf den anderen Mann eingeschlagen. Schließlich soll der Angeklagte mit Fäusten auf das am Boden liegende Opfer losgegangen sein. Laut Staatsanwaltschaft gingen andere Besucher des Festes dazwischen. Dann sei der 35-Jährige geflüchtet.

Der Mann erlitt etliche Verletzungen, insbesondere im Gesicht. Die Staatsanwaltschaft betrachtet es letztlich als Zufall, dass das Opfer trotz der massiven Gewalt überlebt hat. Die Ankläger gehen davon aus, dass der 35-Jährige bei dem Angriff die Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt habe. Die beiden Männer saßen bei dem Fest auf einer Bierbank, waren aber durch andere Gäste voneinander getrennt.

Für den Prozess sind bislang drei Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte es Ende Januar geben.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.